Die Lohnsteuer ist die Haupteinnahmequelle des Staats. Deswegen solltest du dich, egal ob du Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bist, immer auf über die derzeitigen Richtlinien des Lohnsteuerabzugs informieren. Was der Lohnsteuerabzug ist, wie er sich berechnet und für welche Personengruppen er gilt, erfährst du deshalb in folgendem Beitrag.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Arbeitgeber nimmt einen Teil des Lohns, den Lohnsteuerabzug und behält diesen ein, um ihn an das Finanzamt abzuführen.
  • Die Lohnsteuer stellt die Haupteinkommensquelle des Staats dar.
  • Die Lohnsteuer wird nur auf Einkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit fällig und auch nur, wenn dieses Einkommen über dem Freibetrag pro Jahr liegt. Dieser Freibetrag ändert sich alle zwei Jahre.
  • Um die Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug zu beantragen, muss ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden.
  • Der Lohnsteuerabzug berechnet sich durch die Höhe des Einkommens, die Steuerklasse und durch das Alter. Weitere Daten zur Berechnung können Arbeitgeber aus der sogenannten Lohnsteuertabelle entnehmen.
  • Oftmals stimmen die Berechnungen nicht zu 100 % und der Lohnsteuerabzug ist in der Regel höher, als er sein müsste. In dem Fall können sich Arbeitnehmer die Differenzbeträge zurückholen, in dem sie eine jährliche Steuererklärung abgeben.

Lohnsteuerabzug – was ist das eigentlich?

Der Lohnsteuerabzug beschreibt die Berechnung der Lohnsteuer eines Arbeitnehmers, welche durch die Lohnbuchhaltung eines Unternehmens durchgeführt wird. Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber anschließend einbehalten und entsprechend an das Finanzamt abgeführt. Wichtig dabei ist, dass die Lohnsteuer nur für Einkommen fällig wird, welche aus nicht selbstständiger Tätigkeit stammen. Es handelt sich bei der Lohnsteuer um eine monatliche Vorauszahlung. Zu zahlen ist die Lohnsteuer also von folgenden nicht selbstständigen Erwerbstätigen:

  • Angestellte und Arbeiter.
  • Auszubildende.
  • Beamte.

Die Höhe des Lohnsteuerabzugs ist dabei abhängig von der Höhe des Einkommens. Um so höher dieses ist, umso höher ist dementsprechend auch der Lohnsteuerabzug. Ein weiterer wichtiger Faktor, welche die Höhe des Lohnsteuerabzugs beeinflusst, ist die Steuerklasse, welche wiederum vom jeweiligen Familienstand abhängig ist.

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Wie du die Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug beantragen kannst

Damit du eine schöne Steuerersparnis erhältst, benötigst du als Erstes einmal die Bescheinigung für deinen Lohnsteuerabzug. Diese musst du bei deinem zuständigen Finanzamt beantragen. Das passende Formular findest du auf der Website des Finanzamts und kannst es dort herunterladen. Es sind dann folgende Angaben zu machen:

  • Name.
  • Geburtsdatum.
  • Wohnort.
  • Religion.
  • Anzahl der Kinder, falls vorhanden.
  • Deine Steuerklasse.

Die entsprechenden Frei- und Pauschbeträge meldest du ebenfalls dem Finanzamt, damit dieses, die Angaben auf deiner Bescheinigung vermerken kann.

Solltest du kennen – die Lohnsteuerabzugsmerkmale

Beim Lohnsteuerabzug gibt es einige wichtige Rechtsgrundlagen zu beachten. Auch das Verfahren hat sich in den letzten Jahren etwas verändert. Vor einigen Jahren wurde die Lohnsteuerkarte noch in Papierform ausgehändigt, während heute die Verfahren vollständig digitalisiert wurden. Es gibt dabei auch 7 wichtige Lohnsteuerabzugsmerkmale, welche du beachten und kennen solltest:

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  • 1. Höhe des Lohnsteuerabzugs wird durch die Steuerklasse definiert.
  • 2. Angaben zur Religionszugehörigkeit dienen zur Ermittlung der Kirchensteuer.
  • 3. Kinderfreibeträge können in den Steuerklassen I und IV den Soli-Zuschlag sowie die Kirchensteuer senken.
  • 4. Das Geburtsdatum und das damit einhergehende Alter kann darüber entscheiden, ob es einen Altersentlastungsbetrag gibt. Dadurch soll für eine gerechte Besteuerung im hohen Alter gewährleistet werden.
  • 5. Der Lohnsteuerfreibetrag dient dazu, dass der monatliche Lohnsteuerabzug gesenkt wird. Dies passiert durch die Höhe der Werbungskosten oder anderweitige Sonderausgaben.
  • 6. Der Lohnsteuerabzug kann auch durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gemindert werden.
  • 7. Weitere Minderungen sind durch Pauschbeträge für Menschen mit körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen möglich.

Wer keinen Lohnsteuerabzug zahlen muss

Prinzipiell gilt, wie du bereits weißt, dass nur Personen Lohnsteuerabzug zahlen müssen, die Einkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit erhalten. Jedoch gilt es auch innerhalb dieser Personengruppen noch einmal weiter zu spezifizieren. Denn auch hier müssten nicht zwangsläufig alle Personen einen Lohnsteuerabzug zahlen. In Deutschland gilt nämlich, dass das Einkommen steuerfrei bleibt, solange es unter einem bestimmten Betrag pro Jahr liegt. Dieser liegt derzeit bei 10.908. Euro. Für verheiratete Paare sind es 21.816 Euro im Jahr. Die Höhe dieses steuerfreien Einkommens wird jedoch alle zwei Jahre neu berechnet.

So wird der Lohnsteuerabzug berechnet

Abschließend solltest du noch wissen, wie sich der Lohnsteuerabzug eigentlich zusammensetzt, beziehungsweise wie er berechnet wird.

Als Berechnungsgrundlage dient zunächst die elektronische Lohnsteuerkarte. Dort sind alle steuerrelevanten Angaben vermerkt. Für Arbeitgeber gibt es zudem auch die Lohnsteuertabellen, welche in übersichtlicher Form zeigen, wie die Höhe der einzubehaltenden Lohnsteuer sein sollte. Zudem finden sich in der Lohnsteuertabelle auch Informationen über die Höhe des entsprechenden Solidaritätszuschlags sowie der Kirchensteuer. Wie du ebenfalls bereits gelernt hast, sind bedeutende weitere Faktoren, welche zur Berechnung der Höhe der Lohnsteuerabzüge beitragen auch die Steuerklasse und die Höhe des Gehalts.

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Als Arbeitnehmer zu viel gezahlten Lohnsteuerabzug zurückholen

Auch, wenn du nicht selbstständig bist, kann sich eine Steuererklärung lohnen. Denn die Berechnung des Lohnsteuerabzugs ist nicht immer ganz genau. Oftmals ist es so, dass du als Arbeitnehmer zu viel Lohnsteuerabzug erhältst. Doch diese Differenz kannst du dir natürlich wiederholen, indem du deine jährliche Steuererklärung beim Finanzamt einreichst.

Bildnachweis: courtneyk/istockphoto.com

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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