Manipulierte Zeugnisse, gefälschte Titel, abgeschriebene Doktorarbeiten – manche Menschen (nicht nur die Politprominenz) sind erfinderisch, wenn es darum geht, den beruflichen Einstieg oder die Karriere ins Rollen zu bringen.

Manchmal ist der Weg zur Schummelei dann nicht weit, doch man muss sich immer bewusst sein: Jede Änderung an Zeugnissen ist eine Urkundenfälschung und damit kein Kavaliersdelikt mehr. Doch welche Konsequenzen drohen, bei einer Fälschung eines Zeugnis

Die Gründe für ein gefälschtes Zeugnis

Die Gründe für ein gefälschtes Zeugnis sind ebenso vielfältig wie individuell. In der Regel geht es darum, sich selbst und die eigene Leistung in einem besseren Licht erscheinen zu lassen. Meist möchte man eine bestimmte Stelle haben, auf die man sich sonst keine Chancen einräumt. Vielleicht war auch der letzte Arbeitgeber doch nicht ganz zufrieden mit der Arbeitsleistung und hat ein Zeugnis ausgestellt, das kaum den Vorstellungen eines jungen, ehrgeizigen Managers entspricht.

Doch in den meisten Fällen wird es darum gehen, sich gegenüber der Konkurrenz deutlich zum Positiven abzugrenzen und einen guten Eindruck bei dem potenziellen neuen Arbeitgeber zu hinterlassen. Fällt die Fälschung des Arbeitszeugnisses am Anfang nicht auf, kann man die Konkurrenz sogar ausstechen. Doch letztlich wird man dann ein Arbeitsleben lang mit der Angst konfrontiert sein, dass der Betrug auffällt. Ein unglücklicher Zufall, ein Telefonat des neuen Vorgesetzten mit dem alten Chef oder eine Verkettung von Kleinigkeiten können dann die Ursache dafür sein, dass der Betrug entdeckt wird. Dann ist guter Rat teuer, denn die Konsequenzen können beträchtlich sein.

Kein Kavaliersdelikt: Urkundenfälschung

Juristisch betrachtet stellt die Fälschung eines Zeugnisses eine Urkundenfälschung nach § 267 des Strafgesetzbuchs dar. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe belangt, wer zur Täuschung eine unechte Urkunde erstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder eine verfälschte Urkunden lediglich gebraucht. Damit ist jede Urkundenfälschung eine Straftat, die juristisch geahndet werden kann, wenn sie ans Licht kommt.

Von der Urkundenfälschung und den juristischen Folgen des Straftatbestands zu unterscheiden sind noch einmal die Konsequenzen, die es für das Arbeitsverhältnis haben kann. Hier greift die Arbeitsgerichtsbarkeit, wenn der Arbeitgeber sich gegen das gefälschte Zeugnis zur Wehr setzt. Dazu hat er durchaus schwerwiegende Möglichkeiten.

Die Rechte des Arbeitgebers

Wer ein Zeugnis fälscht, begeht ohne Wenn und Aber eine Urkundenfälschung – und diese berechtigt den Arbeitgeber sogar nach vielen Jahren zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung. Dessen muss man sich immer bewusst sein, wenn man sich irgendwo mit einem gefälschten Arbeitszeugnis bewirbt.

Die deutsche Rechtsprechung hat in der Arbeitsgerichtsbarkeit einige einschlägige Urteile gefällt, die nicht zugunsten des Arbeitnehmers ausgefallen sind. So hatte sich ein Arbeitnehmer im Jahr 1997 mit einem gefälschten Zeugnis auf eine Stelle beworben, die er später auch bekommen hat. Über acht Jahre später kam die Urkundenfälschung ans Licht, der Arbeitgeber machte arglistige Täuschung geltend und wollte das Arbeitsverhältnis mit einer Anfechtung beenden. Der Arbeitnehmer zog vor Gericht und wollte feststellen lassen, dass diese Anfechtung unzulässig war. Allerdings wurde seine Klage abgewiesen.

Die Begründung des Gerichts: Auch nach acht Jahren der erfolgreichen Beschäftigung könne der Arbeitgeber nicht daran gehindert werden, den Arbeitsvertrag anzufechten, habe er doch ein schutzwürdiges Interesse daran, dass die im Bewerbungsprozess vorgelegten Zeugnisse der Wahrheit entsprechen (LAG Baden-Württemberg, Az 5 Sa 25/06).

Im schlimmsten Fall hat der Arbeitgeber also das Recht, das Arbeitsverhältnis auch nach vielen Jahren noch mit einer fristlosen Kündigung zu beenden. Diese aber wird den Arbeitgeber in seiner Existenz gravierend gefährden, dürfte eine solche Kündigung von den deutschen Gerichten doch durchaus als rechtswirksam anerkannt werden.

Unerheblich ist dabei auch, wie lange der Mitarbeiter bereits im Unternehmen ist. Hat man also einmal den Fehler gemacht, eine Urkundenfälschung zu begehen und ein falsches Zeugnis im Bewerbungsverfahren vorzulegen, wird man ein gesamtes Arbeitsleben lang befürchten müssen, dass der Betrug auffliegt. Im schlimmsten Fall kann der Arbeitgeber sogar Schadenersatz verlangen, wenn nach der Kündigung ein neuer Mitarbeiter gesucht werden muss. Am Ende bleibt also nur die Ansage, von solchen Täuschungsversuchen Abstand zu nehmen, sind sie doch weit mehr als nur ein Kavaliersdelikt.

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