Fieber, Kopfschmerzen, Husten: Krankheitsbedingt kannst du nicht arbeiten. Erfahre, wie du dich jetzt korrekt krankmeldest, um auf der sicheren Seite zu sein.

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Der Hals kratzt, die Körpertemperatur steigt. So schlecht du dich auch fühlst: Die Krankmeldung beim Arbeitgeber steht jetzt ganz oben auf deiner To-do-Liste, bevor du dich wieder ins Bett legen kannst.

Die gute Nachricht: Zwar musst du dich bei deinem Arbeitgeber krankmelden. Seit Anfang 2023 musst du diesem aber keinen gelben Schein mehr überreichen oder zuschicken. Wenn dein Chef eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sehen möchte, muss er diese nun auf elektronischem Wege (eAU) abrufen. Die Bereitstellung erfolgt von der Krankenkasse, die eine Meldung von deinem Arzt bekommen hat, nachdem du diesen besucht hast.

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Wie teile ich meinem Chef korrekt mit, dass ich krank bin?

Die Form der Mitteilung, dass man krank ist, ist jedem selbst überlassen. So kannst du deinem Betrieb etwa eine E-Mail zuschicken oder einen Anruf tätigen. Bei infektiösen Krankheiten wird grundsätzlich davon abgeraten, persönlich vorbeizuschauen, um das Risiko einer Ansteckung zu verhindern.

Wichtig: Eine Krankmeldung beim Chef sollte immer so früh und zügig wie möglich erfolgen. Das legt das Entgeltfortzahlungsgesetz fest. Wenn dir der elektronische oder telefonische Weg offensteht, ist eine ausschließliche Krankmeldung per Post deshalb nicht erlaubt. Denn diese nimmt mehrere Tage Zeit in Anspruch, sodass sich die Meldung verzögert.

Kann ich Dritte mit meiner Krankmeldung beauftragen?

Vielen Arbeitnehmern stellt in diesem Zusammenhang eine weitere Frage: „Muss ich mich persönlich bei meinem Arbeitgeber melden, wenn ich krank bin?“

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Nach Angaben Alexander Brederecks, Fachanwalt für Arbeitsrecht, sei eine persönliche Krankmeldung in der jeweiligen Firma zu empfehlen. Dennoch stünde es Arbeitnehmern offen, auch Dritte mit der Meldung zu beauftragen. Das könne zum Beispiel jemand aus der Familie sein.

Es kann im Übrigen auch ein Freund mit der Aufgabe betraut werden, die Krankmeldung mitzuteilen, sodass es nicht unbedingt nahe Angehörige sein müssen. Beachte aber, dass du die Krankmeldung im Zweifelsfall nachweisen musst. Empfehlenswert ist deshalb immer eine persönliche Meldung von dir.

Ab wann muss ich mich ärztlich krankschreiben lassen?

Sofern es keine feste Regelung im Arbeitsvertrag gibt, ab wann eine Krankmeldung ärztlich attestiert werden muss, gilt es, auf die gesetzlichen Vorgaben auszuweichen. So regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz, dass du als Arbeitnehmer spätestens dann einen ärztlichen Nachweis brauchst, wenn du länger als drei Tage nicht arbeiten kannst.

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Ganz wichtig: Möglich ist auch, dass dein Betrieb bereits ab dem ersten Tag deiner krankheitsbedingten Abwesenheit auf ein ärztliches Attest besteht. Schaue hierfür in deinen Arbeitsvertrag oder erkundige dich rechtzeitig in der Personalabteilung, um Missverständnissen vorzubeugen.

Wie melde ich mich richtig krank, wenn ich in der Probezeit bin?

Arbeitnehmer, die sich noch in der Probezeit befinden, möchten verständlicherweise einen guten Eindruck hinterlassen. Sich krankschreiben zu lassen – das kommt vielen deshalb nicht in die Tüte.

So nachvollziehbar eine solche Entscheidung auch sein mag: Wer krank arbeiten geht, riskiert nicht nur die eigene Gesundheit, sondern möglicherweise auch die der Kollegen. Es zeugt deshalb von Verantwortung, bei Krankheit zum Arzt zu gehen und sich offiziell krankzumelden.

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Kommunikation mit dem Arbeitgeber ist jetzt das A und O, wenn du Angst um deinen Arbeitsplatz hast: Ruf an, melde dich krank und besprich dich bei Bedarf auch kurz mit einem Teamkollegen oder deinem Chef, um das weitere Vorgehen bei möglichen Deadlines oder wichtigen Terminen zu besprechen.

Hinweis: Beachte, dass du in der Probezeit üblicherweise in den ersten vier Wochen keinen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung im Falle einer Erkrankung hast. So bestünde zum Beispiel die Gefahr, einen Arbeitsplatz anzunehmen, nur um sich im Anschluss krankschreiben zu lassen und das Geld vom Arbeitgeber zu kassieren. Erst ab der fünften Woche Betriebszugehörigkeit ist es möglich, eine Lohnfortzahlung zu erhalten.

Muss ich meinem Chef sagen, was ich habe?

Nein. Du musst deinem Chef nicht sagen, ob du eine starke Erkältung hast, unter Magenbeschwerden leidest oder mit einer Depression kämpfst. Denn deine Erkrankung geht nur dich etwas an.

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Mache dir keine Sorgen, dass die Attestierung etwas über deine Erkrankung verrät. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beinhaltet diese Information nicht. Sie teilt lediglich mit, dass du nicht arbeiten kannst. Zudem steht darin geschrieben, bis wann deine Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich andauern wird.

Solltest du aber unter etwas Infektiösem leiden, was auch deine Kollegen betreffen könnte, weil du Kontakt zu ihnen hattest, teile es deiner Firma mit.

Beispiele: Wie melde ich mich per E-Mail krank?

Eine schriftliche Mitteilung auf elektronischem Wege ist heute empfehlenswert, um die Krankmeldung im Zweifelsfall beweisen zu können. Sie muss in der Regel sofort erfolgen, nachdem du weißt, dass du in den kommenden Tagen nicht arbeiten kannst. Diese kann im Übrigen auch zusätzlich zu einer telefonischen Meldung erfolgen, um nach dem Telefonat Details mitzuteilen. Wenn du dich telefonisch meldest, stellst du sicher, dass die Meldung zum Beispiel auch direkt und kurzfristig beim Schichtleiter landet. Im Anschluss kannst du die besagte Mail verfassen.

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Damit dein Arbeitgeber deine Abwesenheit bei der Arbeitsplanung berücksichtigen kann, solltest du die voraussichtliche Dauer deiner Abwesenheit, wie sie ärztlich attestiert wird, bereits im Schreiben mitteilen. Vor allem bei längerer Erkrankung ist diese Information hilfreich.

Im Folgenden einige Beispiele, wie deine Krankmeldung per E-Mail aussehen könnte.

Möglichkeit 1:

„Hiermit melde ich mich ab heute/morgen zum (Datum) krank. Nach meinem Arztbesuch werde ich mich erneut melden, um die voraussichtliche Dauer meiner krankheitsbedingten Abwesenheit mitzuteilen.“

Möglichkeit 2:

„Wegen Krankheit kann ich heute leider nicht zur Arbeit erscheinen. Die Dauer meiner Krankschreibung beträgt XXX Tage.“

Was passiert, wenn ich mich nicht um meine Krankmeldung kümmere?

Unter Umständen kommt es zum Konflikt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn kranke Mitarbeiter sich nicht korrekt arbeitsunfähig melden. So kann es schnell passieren, dass Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern. Stelle deshalb unbedingt sicher, dass deine Arbeitsunfähigkeit vom Arzt attestiert wird. Andernfalls könnte dein Chef anzweifeln und zum Beispiel den Medizinischen Dienst einschalten. Dann erfolgt eine Überprüfung. Kümmere dich also rechtzeitig und korrekt um deine Krankmeldung, um deinen Arbeitsplatz nicht zu riskieren.

Was ist, wenn ich während meines Urlaubs krank bin?

Zunächst einmal solltest du beachten, dass eine Krankheit deinen Urlaub nicht automatisch verlängert. Du hast aber die Möglichkeit, deine Urlaubstage nachzuholen, weil sie dir gutgeschrieben werden, wenn du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hast. Bedeutet: Sollest du im Urlaub krank sein, zählen die Tage nun offiziell als Genesungszeit und nicht als Urlaubstage.

Natürlich kannst du auch deine Urlaubstage nutzen, um dich zu erholen, ohne dich offiziell krankschreiben zu lassen. Berücksichtige dann aber, dass dir so wertvolle Urlaubstage entgehen, die dir regulär zustehen. Vor allem bei einer geplanten Reise, die ausfällt, ist das besonders ärgerlich.

Checkliste für deine Krankmeldung

  • Melde dich bei Krankheit immer so schnell wie möglich bei deinem Arbeitgeber.
  • Lass dich von einem Arzt krankschreiben, damit dein Arbeitgeber eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abrufen kann.
  • Rufe an und/oder schreibe frühzeitig eine E-Mail, um dich krankzumelden.
  • Teile deinem Arbeitgeber die voraussichtliche Dauer deiner Abwesenheit mit.
  • Besprich dich nach Möglichkeit kurz mit deinen Teamkollegen, um Organisatorisches zu klären.

Bild: Foto von cottonbro studio/Pexels.com/Canva

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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