Die Unzufriedenheit mit dem aktuellen Arbeitgeber wächst und der Gedanke an eine Kündigung wird immer lauter. Dann stellt sich für viele Arbeitnehmer die Frage: Muss ich bei einer Kündigung einen Grund angeben?

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Es gibt viele Motive für den Wunsch nach einem Jobwechsel. Einige der wichtigsten sind:

  • Das jetzige Gehalt entspricht nicht deinen Vorstellungen
  • Die Aufstiegschancen im Unternehmen sind äußerst begrenzt
  • Dein Vorgesetzter begegnet dir nicht mit der nötigen Wertschätzung
  • Die Zusammenarbeit mit den Kollegen im Team lässt stark zu wünschen übrig
  • Der aktuelle Job passt nicht mehr zu deinen Lebensumständen

Im Verlaufe seines beruflichen Lebens hat wahrscheinlich jeder schon einmal negative Erfahrungen solcher Art gesammelt. Die Frage ist, ob die Unzufriedenheit so groß ist, um einen beruflichen Neuanfang bei einem anderen Arbeitgeber zu suchen. So eine große Veränderung will selbstverständlich wohlüberlegt sein. Wenn du aber nach reiflicher Prüfung zu der Überzeugung gelangt bist, dass nur ein radikaler Umbruch für dich Sinn macht, gilt es, nicht kopflos die Kündigung einzureichen, sondern einige Dinge im Vorfeld zu beachten.

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Wie bereite ich aus juristischer Sicht den Weggang von meinem jetzigen Arbeitgeber vor?

Bestenfalls hast du dich schon um einer berufliche Alternative gekümmert und kannst in Kürze deinen Job bei einem neuen Arbeitgeber antreten, der deinen Wünschen und Vorstellungen sehr viel besser entspricht. Aber selbst, wenn du erst einmal nur von deiner alten Position weg möchtest, ohne ein konkretes Ziel zu haben, solltest du nicht einfach gedanken- und formlos eine Kündigung einreichen. Einer der zentralen Punkte bei deinem Vorhaben ist die Beachtung und Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist. Falls in deinem Arbeitsvertrag keine gesonderte Klausel vorhanden ist, ergibt sich die Rechtslage für dich als Arbeitnehmer aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), § 622 „Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen“. Der maßgebliche Absatz lautet:

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Damit ist die Sache für dich klar: Wenn du passend zum Stichtag am 15. des laufenden Monats oder zum Monatsende dein Kündigungsschreiben eingereicht hast, kannst du nach Ablauf des nächsten Monats gehen. Aber wie sieht es mit einer Begründung dafür aus?

Muss ich einen Grund für meine Kündigung angeben?

Die schlichte und einfache Antwort auf diese Frage, die dich vielleicht überraschen wird, lautet nein! Die Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), Nathalie Oberthür, sagt dazu: „Wer kündigt, kann sagen warum, muss aber nicht“. Solange es sich um eine ordentliche und fristgerechte Kündigung handelt, musst du als Arbeitnehmer in der Regel keinen Kündigungsgrund nennen. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen von diesem Grundsatz, die dann aber explizit in speziellen Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen hinterlegt sein müssen.

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Kündigung dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen

Wichtig ist allerdings, dass du die Kündigung dem Arbeitgeber schriftlich mitteilst. Damit dies rechtswirksam wird, musst du das Schreiben mit vollständigen Anschrift des Unternehmens, dem Datum, deinem Namen und der Unterschrift versehen. Es sollte auch unmissverständlich klar sein, dass es sich um deine Kündigung handelt. Gib dies am besten in der Betreffzeile so an. Achte ebenso darauf, dass das Schreiben auch wirklich an der passenden Stelle ankommt. Du kannst das Formular beispielsweise persönlich bei deinem Vorgesetzten abgeben. Wenn dir das nicht liegt, dann verwende ein Einschreiben mit Rückschein und adressiere den Brief an den Arbeitgeber, wie er im Vertrag angegeben ist.

Eine E-Mail oder ein Fax reichen dagegen nicht aus, um die Kündigung rechtskräftig werden zu lassen – genauso wenig wie ein im Zorn gerufenes „ich kündige“ deinem Chef gegenüber. Das Schreiben als solches kannst du dagegen sehr kurz halten, wenn du sämtliche Formalien berücksichtigt hast. Manch ein erfahrener Arbeitsrechtler rät sogar ausdrücklich dazu, keinen Grund anzugeben, um sich im Nachhinein nicht angreifbar zu machen, falls es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen sollte.

Vielleicht möchtest du aber gerade, dass dein Vorgesetzter den Grund für deine Kündigung kennt. Auch dazu hast die Möglichkeit, ohne dich in eine juristische Bredouille zu bringen. Falls du beispielweise so große Probleme mit einem Teammitglied hast, dass das Weiterarbeiten in dem Unternehmen für dich untragbar geworden ist, musst du dir keine Sorge um die Geheimhaltung machen. Der Datenschutz gebietet es deinem Chef, diese Information vertraulich zu behandeln. Er muss gegenüber Kollegen, Kunden und anderen Personen dichthalten, um sich nicht selbst strafbar zu machen.

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Wie du siehst, ist eine Kündigung auch ohne Begründung sehr viel leichter, als gemeinhin angenommen wird. Wenn du ein paar einfache Grundregeln befolgst, kannst du unkompliziert deinen bisherigen Arbeitgeber verlassen.

Hier noch einmal abschließend die wichtigsten Punkte für dich auf einen Blick:

  • Die Kündigung bei deinem Arbeitgeber bedarf immer der Schriftform
  • Halte dich in dem Schreiben möglichst kurz und bleibe sachlich
  • Achte darauf, dass das Kündigungsschreiben beim Arbeitgeber ankommt
  • Du MUSST KEINE Begründung für deine Kündigung angeben
  • Du KANNST die Kündigung aber deinem Chef gegenüber ohne Nachteile begründen

Bild: Liudmila Chernetska/istockphoto.com

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Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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