Die Beziehung zwischen Mitarbeitern und dem Chef ist etwas ganz Besonderes, vor allem aber nicht immer einfach ist. Was Chefs von ihren Angestellten möchten und was sie wirklich dürfen, ist nicht zwangsläufig dasselbe. Doch was genau darf Dein Chef überhaupt? 

1. Deinen Urlaub versalzen

So sehr Du Deinen Job auch liebst, so sehr freust Du Dich auch auf Deinen Urlaub. Ob entspannt am Strand, sportlich in den Bergen oder vielleicht auch gemütlich zu Hause: Dein Urlaub ist zu Deiner Erholung da.

Die meisten Chefs akzeptieren das und lassen ihre Mitarbeiter in dieser Zeit in Ruhe. Manche aber rufen immer wieder an, schreiben Emails und sorgen dafür, dass Du Dich eventuell gar nicht richtig erholen kannst. Ist das erlaubt? Prinzipiell ja. Dein Chef darf Dich durchaus auch im Urlaub anrufen oder Dir Emails schicken. Er darf aber nicht erwarten, dass Du darauf reagierst und vom Urlaubsort, egal, wo dieser ist, Deine Arbeit wieder aufnimmst. Solltest Du ihm diesen Gefallen dennoch tun, zählt das als Arbeitszeit und muss vergütet werden.

Apropos Urlaub: Dein genehmigter Urlaub darf nicht gestrichen werden. Nur, weil Deine Abteilung gerade unterbesetzt ist, bedeutet das also nicht, dass Du zur Arbeit erscheinen musst. Ebenso musst Du Deinem Chef Deine Urlaubsadresse nicht hinterlegen. Ausnahme: Wenn das Unternehmen vor dem existenziellen Aus steht und Deine Arbeitskraft der einzige Ausweg ist.

2. Seine Launen an dir auslassen

Manche Chefs schaffen es bei aller Professionalität nicht, ihre Launen und Gefühle im Zaum zu halten. Beleidigungen oder das Bloßstellen vor Kollegen ist hier der Regelfall und kann es Dir schwer machen, gerne zur Arbeit zu kommen. Beleidigungen sind aber ein Straftatbestand und können mit einer Anzeige geahndet werden. Du muss Dich also weder von Deinem Chef noch von irgendwem anders jemals beleidigen lassen und hast hier immer die Möglichkeit, Dich zur Wehr zu setzen.

Auch das Anschreien und Bloßstellen vor den Kollegen ist nicht erlaubt. Dein Chef hat Dir und seinen anderen Angestellten gegenüber eine Fürsorgepflicht. Diese hat er einzuhalten, andernfalls muss er mit Konsequenzen durch z. B. den Betriebsrat rechnen. Bedenke: Wenn es um Beleidigungen geht, die in Richtung Mobbing gehen, lege Dir ein Mobbing-Tagebuch an. Hier dokumentierst Du genau die Schikanen, die Dir gegenüber ausgeteilt wurden und hast somit Deine Beweispflicht erfüllt.

3. Totale Überwachung

Sofern Du nicht in einem Bereich arbeitest, in dem Du ohnehin der Videoüberwachung ausgesetzt bist, also z. B. im Einzelhandel oder an Tankstellen, darf Dein Chef nicht so ohne Weiteres eine Videokamera zur Überwachung aufhängen. Anders verhält es sich, wenn es z. B. immer wieder zu Diebstählen kommt und die versteckte Kamera der Aufklärung dieser Taten dient. Ist dies der Fall, ist eine Überwachung vom Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt. Sobald die Diebstähle aber gelöst sein sollten, ist die Kamera wieder zu entfernen.

4. Deine Emails kontrollieren

Alle Emails, die über Deinen Privataccount verfasst werden, gehen Deinen Chef nichts an. Dienstliche Zugänge, vor allem über Diensthandys und PCs oder Laptops auf der Arbeit sind hiervor nicht ohne Weiteres geschützt. Zwar darf Dein Chef nicht jede einzelne Email durchlesen, es ist ihm aber erlaubt, Kontrollprogramme einzusetzen, die nach bestimmten Schlagwörtern suchen und ihn dann informieren. Das kommt daher, dass dienstliche Geräte betriebliche Mittel sind, die Dein Chef zur Verfügung stellt.

Der Umfang seiner Kontrollen ist zudem abhängig davon, ob er im Vorfeld die private Nutzung ausdrücklich verboten oder erlaubt oder aber über einen längeren Zeitraum sogar stillschweigend akzeptiert hat.

5. Kündigung bei Krankheit

Der Volksmund meint, dass Krankheit vor Kündigung schützt. Tatsächlich handelt es sich hierbei um einen weit verbreiteten Irrglauben. Auch wenn es für Dich ein Horrorszenario ist – Dein Chef darf Dir unter bestimmten Voraussetzungen kündigen und Dir diese Kündigung auch an Dein Krankenbett schicken.
Hierbei handelt es sich um folgende Punkte:

  • a) Die Prognose für den weiteren Verlauf Deines Gesundheitszustandes ist eher negativ einzuschätzen
  • b) Deine Fehlzeiten beeinträchtigen den Erfolg des Unternehmens im Rahmen der wirtschaftlichen und betrieblichen Interessen.
  • c) Die Interessen Deines Chefs wiegen stärker als die Deinen.


Die Bedingungen für eine Kündigung im Krankheitsfall sind sehr streng und Dein Chef steht hier nicht nur in der Beweispflicht, sondern muss Dir auch die Möglichkeit bieten, im Rahmen Deiner Möglichkeiten einen Platz für Dich im Unternehmen zu finden oder Deinen Arbeitsplatz Deinen Ansprüchen entsprechend umzugestalten.

6. Informationen über Dich einholen

Ein schneller Internetcheck über mögliche Bewerber als auch über bestehende Mitarbeiter – ein gern genutztes Instrument vieler Chefs. Dies ist auch im Großen und Ganzen erlaubt. Informationen, die für die Öffentlichkeit frei zugänglich sind, darf auch Dein Chef von Dir einholen. Nicht erlaubt ist es, wenn er illegale Wege geht und Informationen erlangen möchte, die Du nicht veröffentlichen willst.

7. Deine Pläne für die Zukunft

Es gibt diese Fragen, die Vorgesetzte vor allem in Bewerbungsgesprächen gerne stellen. „Sind Sie politisch engagiert?“ oder bei Frauen: „Planen Sie, in den nächsten Jahren schwanger zu werden?“ Diese Fragen musst Du nicht beantworten, denn Sie haben mit Deiner beruflichen Kompetenz absolut nichts zu tun. Alter, Familienstand, Konfession, Staatsangehörigkeit – all das, was in Dein privates Leben eingreift geht Deinen Chef weder zum Zeitpunkt Deiner Bewerbung etwas an, noch dann, wenn Du schon länger im Unternehmen beschäftigt bist.

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8. Überstunden fordern

Sofern es vertraglich in Deinem Arbeitsvertrag festgesetzt ist, dass Du auch Überstunden machen musst, ist es Deinem Chef erlaubt, Dir diese aufzubrummen. Steht davon nichts im Vertrag, bist Du nicht verpflichtet und kannst Dir die zusätzliche Arbeit vergüten lassen.

9. Das Wochenende

Grundsätzlich ist eine 6-Tage-Woche erlaubt und somit auch die Arbeit am Samstag. Darüber hinaus gibt es Berufe, die es erforderlich machen, auch an Sonn- und Feiertagen oder generell am Wochenende zu arbeiten. Deine Arbeitstage sind in jedem Fall abhängig von dem von Dir unterzeichneten Arbeitsvertrag. Arbeitest Du in einer 6-Tage-Woche am Sonn- oder Feiertag, steht Dir ein zusätzlicher Erholungstag zu. Arbeitest Du in einer 5-Tage-Woche, sind es sogar zwei.

10. Deine Pause streichen

Pausen sind gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitstages einzuhalten hat. Hier darf Dein Chef Dir also nicht verbieten, Deine Pause zu nehmen. Auch die Entscheidung, wo Du Deine Pause verbringst, liegt nicht bei Deinem Chef, sondern ganz allein bei Dir. Dein Chef muss Dir einen eigenen Raum zur Verfügung stehen, in dem Du in Ruhe Deine Pause verbringen kannst. Gleichzeitig kannst Du aber auch für Dich entscheiden, Deine Ruhezeit während der Arbeit an einem ganz anderen Ort zu verbringen.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben beide sowohl Rechte, als auch Pflichten, die eingehalten werden müssen. Auch wenn Dein Chef denkt, er säße wegen seiner Position am längeren Hebel, darf auch er sich nicht alles Dir gegenüber erlauben und einfordern. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, anwaltlichen Rat einzuholen.

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