Du bist krank und nicht arbeitsfähig? Erfahre hier, wie du dich richtig bei deinem Arbeitgeber krank meldest, welche gesetzlichen Regelungen zu beachten sind und welche Folgen eine ausbleibende Krankmeldung haben kann.

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Krankmeldung: Wann und wie?

Die Krankmeldung sollte am besten immer unverzüglich erfolgen. Laut § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) bist du als Arbeitnehmer verpflichtet, deine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen.

Die Art der Krankmeldung ist jedoch gesetzlich nicht in Stein festgeschrieben. Du kannst dies formfrei erledigen, viele ziehen ein schnelles Telefonat vor. Eine Krankmeldung per E-Mail ist ebenfalls zulässig. Es ist jedoch empfehlenswert, sich Datum und Uhrzeit zu notieren und gegebenenfalls einen Screenshot zu machen.

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Anzeige- und Nachweispflicht bei Krankheit

Mit der Krankmeldung erfüllst du genau zwei Pflichten: die Anzeigepflicht und die Nachweispflicht. Die Anzeigepflicht besagt, dass du deinen Arbeitgeber unverzüglich über deine Arbeitsunfähigkeit informieren musst. Die Nachweispflicht hingegen besagt, dass du eine ärztliche Bescheinigung vorlegen musst, wenn du länger als drei Tage krank bist.

Krankmeldung: Fristen und Vorgehen

Die gesetzlichen Fristen für die Krankmeldung sind klar definiert. Wenn deine Krankheit länger als drei Tage dauert, muss die ärztliche Bescheinigung spätestens am vierten Tag beim Arbeitgeber vorliegen. Dieser darf aber auch schon zu einem früheren Zeitpunkt die Vorlage der AU verlangen.

Es kann leider vorkommen, dass der Arbeitgeber deine Arbeitsunfähigkeit infrage stellt. In diesem Fall muss der Arbeitgeber aber auch Anhaltspunkte vortragen, die diese ernsthaften Zweifel begründen.

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Was passiert, wenn du dich nicht krank meldest?

Wenn du dich gar nicht krank meldest, geht der Arbeitgeber davon aus, dass du unentschuldigt fehlst. Dies kann eine Abmahnung begründen. 

Was passiert nach der Krankmeldung?

Nach der Krankmeldung erfolgt in den ersten sechs Wochen eine Entgeltfortzahlung entsprechend § 3 EntgFG. Bei Fortbestehen der Krankheit zahlt die Krankenkasse ein Krankengeld.

Lese-Tipp: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Wie viel Geld dir zusteht – und wie lange

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Kann der Arbeitgeber eine Krankmeldung auch ab dem 1. Tag verlangen?

Ja, der Arbeitgeber kann auch ab dem ersten Tag eine Krankmeldung verlangen. Dies ist jedoch eher die Ausnahme als die Regel und kommt meist nur in bestimmten Berufen oder Branchen vor, in denen ein kurzfristiger Ausfall besonders problematisch ist.

Krank im Home-Office: Was gilt hier?

Auch im Home-Office gelten die üblichen Regeln zur Krankmeldung. Du musst also auch hier deinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, wenn du krank bist und nicht arbeiten kannst.

Fairness bei Krankmeldung: Wichtig für beide Seiten

Die Krankmeldung beim Arbeitgeber ist für dich der erste Schritt, wenn du krank bist und nicht arbeiten kannst. Melde dich am besten sofort (auch bei Unklarheiten) bei deinem Arbeitgeber, um Probleme oder Missverständnisse zu vermeiden.

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Sich unverzüglich krank zu melden, ist auch eine Frage der Fairness gegenüber deinem Arbeitgeber. Indem du rechtzeitig Bescheid gibst, ermöglichst du es deinem Arbeitgeber, schnell zu reagieren und die entstehende Lücke durch anderes Personal zu füllen. Dies hilft, Ausfälle und potenzielle Umsatzverluste zu minimieren. Bedenke, dass ein reibungsloser Betriebsablauf entscheidend für die Stabilität des Unternehmens ist – und damit auch für die Sicherheit deines Arbeitsplatzes. Eine verantwortungsvolle Krankmeldung zeigt nicht nur Respekt gegenüber deinem Arbeitgeber, sondern trägt auch zum langfristigen Erfolg und zur Sicherheit deines Jobs bei.

Bild: Unsplash+/Getty Images

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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