Bei der Erstellung eines Lebenslaufes stehen viele Bewerber, vor allem Frauen, immer wieder vor der Frage, ob die Kinder mit angegeben werden sollten. Schließlich könnte der potenzielle zukünftige Arbeitgeber ja davon ausgehen, dass du mit der Betreuung deiner Kinder ausgelastet bist und sich dies nachteilig auf deine Anwesenheitszeiten auswirken könnte.

Wie sieht die rechtliche Situation aus?

Aus rechtlicher Sicht darf der Arbeitgeber nicht verlangen, dass du solch private Angaben machst. Zwar dient der Lebenslauf als Informationsquelle für den Personaler, doch lückenlose Angaben beinhaltet nicht den privaten Bereich deines Lebens. Viele Bewerber holen an dieser Stelle zu weit aus…meist zu ihrem eigenen Nachteil. In Unternehmen ab einer gewissen Größe ist es auch weder üblich diese Informationen preiszugeben, noch danach zu fragen. Bei kleineren „familiären“ Arbeitgebern kann das da schon einmal anders aussehen. Und dann willst du ja den dir gegenüber sitzenden potenziellen Arbeitgeber auch nicht einfach ins Leere laufen lassen. Schließlich könnte er ja denken, du hättest etwas zu verbergen. Viele Bewerber machen sich genau diese Gedanken und geraten bei Bewerbungsgesprächen in unangenehme Situationen.

Pro oder Contra?

Der ein oder andere von uns erwähnt seinen Familienstand gezielt, mit der Hoffnung auf eine positive Rückwirkung. Zur Veranschaulichung ein kurzes Beispiel: „Wenn ich in der Bewerbung erwähne, dass ich ledig bin, schätzt mich der Personaler als besonders flexibel und engagiert ein.“ Gleiches gilt für die Angabe „geschieden“. Leider geht diese Rechnung in der Regel nicht auf. Im Gegenteil: ledige Bewerber werden oft als schwierige Persönlichkeiten eingeschätzt oder gelten als persönlich gescheitert. Bei jüngeren Bewerberinnen liegt zudem die Vermutung nahe, sie wolle bald einen Partner finden und eine Familie gründen. Dasselbe gilt für die Angabe, eine Frau sei verheiratet aber noch kinderlos. Im entsprechenden Alter kann der Arbeitgeber dann nachzählen, wann du aufgrund des Mutterschutzes und der Elternzeit ausfallen wirst.

Selbst bei Männern stellt sich diese Frage immer häufiger, ist schließlich auch hier eine gesetzliche Elternzeit auf Wunsch zu genehmigen. Offiziell ist es zwar nicht rechtens, solche Gründe für das Aussortieren der Bewerber zu verwenden, inoffiziell führt dies aber leider immer wieder genau dazu. Nachweisen kannst du es schließlich hinterher nicht mehr.

Kinder lieber verschweigen?

Und wie sieht das jetzt eigentlich mit den Kindern aus? Experten raten, die Kinder im Lebenslauf nicht zu erwähnen. Jedoch geht dein zukünftiger Arbeitgeber dann auch davon aus, dass sie sozusagen bei der Arbeit „nicht existieren“, sprich: Es darf keine Probleme mit den Kindern geben. Für die Betreuung muss gesorgt sein und du musst nicht jeden Tag früher von der Arbeit gehen, um sie vom Kindergarten abzuholen. Solltest du hier Probleme sehen, so ist es ratsam den Arbeitgeber rechtzeitig auf deine Verantwortung hinzuweisen. Dennoch: auch hier besser erst im Bewerbungsgespräch, sodass eventuelle Missverständnisse gleich ausgeräumt werden können. Im Lebenslauf solltest du auch in diesem Fall die Kinder besser unerwähnt lassen. Schließlich würdest du dann eventuell schon aussortiert werden, bevor du die Situation genauer und ausführlicher erläutern konntest.

Tipps für Mütter junger Kinder

Im Endeffekt muss zwischen Eltern jüngerer und älterer Kinder unterschieden werden. Ab einem bestimmten Alter werden die Kinder schließlich als selbstständig eingeschätzt und wirken sich bei einer Bewerbung anders aus, als jüngere. Dazu aber später mehr.

Bist du die Mutter (oder der Vater) eines jungen Kindes (ca. <12), so wirst du bei Bewerbungen leider noch häufig nachteilig behandelt. Hintergrund ist die Befürchtung von Fehlzeiten im Krankheitsfall oder bei fehlender Betreuung der Kinder. Hier gilt es für dich folgendes zu beachten: Gerade als junge Bewerberin kann es durchaus von Vorteil sein, wenn der zukünftige Arbeitgeber den Eindruck erhält, deine Familienplanung sei abgeschlossen und die Elternzeit läge hinter dir. Du darfst die Kinder also durchaus erwähnen, musst dies aber keinesfalls tun. Oder du entschließt dich dafür, die Katze erst im persönlichen Gespräch aus dem Sack zu lassen. Wichtig ist es, dem Personaler glaubhaft zu vermitteln, für die Kinder sei ausreichend gesorgt.

So kannst du beispielsweise deine Mutter (also die Oma der Kinder) als immer erreichbare Betreuungsperson, da in Rente, nennen. Wie auch immer die Lösung am Ende aussieht, wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, dass er trotz deiner Kinder voll und ganz auf dich zählen kann, so kann ihre Nennung (mit dem Vermerk der gesicherten Betreuung!) durchaus positive Rückschlüsse veranlassen. Schließlich muss eine Person, die eine oder mehrere Kinder versorgt, ein gewisses Maß an Verantwortungsbewusstsein und Organisationstalent mitbringen. Falls du dich dafür entscheidest, die Kinder zu nennen, so erfolgt dies in der Regel nach dem Familienstand als Sohn oder Tochter mit der Altersangabe.

Beispiel: „ein Sohn (4), zwei Töchter (6) und (9)“. Achte aber darauf immer ehrlich zu bleiben. Wenn du dem Arbeitgeber versprichst, dass es keine Probleme geben wird, so darf dies anschließend auch nicht der Fall sein.

Und bei älteren Kindern ab 12?

Ab diesem Alter dürften die Kinder eigentlich kein Problem mehr in der Bewerbung darstellen. Im Gegenteil: Oft kannst du nur so die dreijährige Auszeit als Elternzeit erklären und auch in der Lohnsteuerabrechnung sind sie hinterher relevant. Und im Bewerbungsgespräch wird dann spätestens sowieso danach gefragt. Während es für kinderlose Bewerber erlaubt ist einen bestehenden Kinderwunsch zu verleugnen, dürfen existierende Kinder nicht verschwiegen werden. Ob die Frage danach zweifelhaft ist oder nicht, sei einmal dahin gestellt. Im Allgemeinen ist es aber so oder so üblich entweder Familienstand und Kinder zu erwähnen, oder keines von beidem. Wie du es schlussendlich handhabst liegt dann doch in deiner freien Entscheidung?!

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