Du hast einen neuen Job in Aussicht, aber das Vorstellungsgespräch soll während deiner Arbeitszeit stattfinden? Diese Möglichkeiten hast du jetzt.

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Nach deiner Kündigung hast du dich erfolgreich bei anderen Unternehmen beworben und das eine oder andere Vorstellungsgespräch ergattern können. Damit bist du nicht alleine: Viele deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer denken über eine neue Stelle nach. Weil du noch für deinen derzeitigen Arbeitgeber tätig bist, bist du zeitlich jedoch etwas eingeschränkt – und deine Termine für Jobinterviews fallen möglicherweise auf deine Arbeitszeit.

Was entscheidend ist: Vorstellungsgespräche gelten offiziell als Privatangelegenheit und müssen deshalb zumeist – bis auf eine Ausnahme, auf die wir im Folgenden eingehen – außerhalb deiner eigentlichen Arbeitszeit stattfinden, sofern du bei deinem derzeitigen Arbeitgeber gekündigt hast. Das gilt beispielsweise auch, wenn du noch gar nicht gekündigt worden bist oder gekündigt hast und dich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus bewirbst. Es bedeutet, dass du solche Termine zum Beispiel nach Feierabend oder etwa während deiner Mittagspause erledigen musst.

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Ich würde gekündigt – muss mein Arbeitgeber mich für Vorstellungsgespräche freistellen?

Bei einer Entlassung durch den Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer sich freistellen lassen, um während der Arbeitszeit zum Vorstellungsgespräch zu gehen. Das regelt § 629 BGB (Freizeit zur Stellengesuche): Demnach muss dein Arbeitgeber es dir in einem angemessenen Umfang ermöglichen, dass du während deiner eigentlichen Arbeitszeit eine Stelle suchst und Termine wahrnimmst, die deiner Jobsuche dienen. Die Regelung gilt zwar für Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse, nicht aber, wenn du einem Aushilfsjob nachgehst; heißt, es muss sich um ein „dauerhaftes Arbeitsverhältnis“ handeln.

Wichtig: Für Probearbeitstage kannst du dich hingegen nicht freistellen lassen. Sollten diese notwendig sein, ist es deshalb wichtig, dass du entsprechende Termine in deiner Freizeit absolvierst. Das kann beispielsweise nach Feierabend, am Wochenende oder während eines freien Tages in der Woche sein. Es lohnt sich, die Situation offen mit deinem neuen potenziellen Arbeitgeber zu besprechen, um eine für beide Seiten passende Lösung zu finden. Möglich ist zum Beispiel ein Probearbeiten, das stundenweise erfolgt.

Freistellung für Vorstellungsgespräch nach § 629 BGB: Das ist wichtig

Beachte, dass du nicht beliebig frei machen oder auf der Arbeit fehlen kannst, wenn du ein Vorstellungsgespräch hast – auch wenn dir eine Freistellung nach § 629 BGB zusteht. Voraussetzung für die Freistellung ist, dass du einen entsprechenden Antrag bei deinem Arbeitgeber stellst. Dieser sollte vor allem rechtzeitig erfolgen, sodass es zu keinen Problemen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite kommt. Sofern es dir also möglich ist, den Antrag einige Wochen bis Tage vor dem Termin zu stellen, solltest du dies unbedingt tun. Beantragst du die Freistellung erst zwei bis drei Tage vor dem Vorstellungsgespräch, könnte das schon als recht kurzfristig eingestuft werden. Dein Arbeitgeber muss dem Antrag zustimmen.

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Übrigens: Neben dem erwähnten Gesetz regelt außerdem §616 BGB, dass es sich um eine bezahlte Freistellung handeln kann, wenn deine Jobsuche und das Wahrnehmen der Termine eine vorübergehende Verhinderung darstellen.

Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, wo ich mich beworben habe?

Wer einen Antrag auf Freistellung nach § 629 BGB stellt, muss seinem Chef zwar deutlich machen, warum diese spezielle Freizeit benötigt wird. Das Gesetz verpflichtet dich aber nicht dazu, deinen Vorgesetzten mitzuteilen, bei welchen Unternehmen du dich bewirbst. Das bedeutet, dass du deinen Antrag auf das Wesentliche beschränken kannst und keine weiteren Informationen preisgeben musst, die für die Freistellung irrelevant sind. Stelle lediglich sicher, dass du Grund und voraussichtliche Dauer für die Freistellung angibst, um deinen Termin wahrnehmen zu können.

„Heimliche“ Bewerbung: Vorstellungsgespräch diskret während Arbeitszeit wahrnehmen

Sollte keine Entlassung vorliegen und solltest du auch noch nicht offiziell gekündigt haben, ist eine elegante Lösung gefragt. Grundsätzlich kannst du dich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus bewerben. Wenn dein Chef dies jedoch nicht mitbekommen soll, hast du folgende Möglichkeiten, um dennoch ein Vorstellungsgespräch wahrzunehmen:

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#1: Regulären Urlaubstag einlösen

Für ein Vorstellungsgespräch, welches diskret erfolgen soll, kannst du einen deiner regulären Urlaubstage nutzen. Beachte jedoch, dass der Antrag auf einen einzelnen Urlaubstag, der mitten in der Woche stattfinden soll, verdächtig wirken dann. Deinem Arbeitgeber schuldest du jedoch keine Rechenschaft oder gar eine Erklärung, weshalb du deinen dir zustehenden Urlaub ausgerechnet jetzt benötigst. Um den Urlaubstag genehmigt zu bekommen, kann es sich dennoch lohnen, eine gute Erklärung parat zu haben, sofern dein Chef auf dich zukommt und dich bittet, einen anderen Zeitraum zu wählen.

#2: Mittagspause verlängern

Manchmal genügt die Mittagspause für einen Termin, aber die Zeit ist dennoch knapp bemessen. Handelt es sich zum Beispiel um einen Termin, für den du eine längere Anfahrt benötigst, kann es sein, dass du dich auf dem Rückweg verspätest. Sofern dein derzeitiger Arbeitgeber grundsätzlich nicht ganz so pingelig ist, wenn du mal eine längere Pause benötigst, kannst du Bescheid geben, dass du am entsprechenden Tag etwas länger wegbleiben wirst. Bedenke jedoch, dass das eine recht risikoreiche Option ist, falls du beispielsweise von deinem Chef aufgehalten wirst oder ein Meeting nicht rechtzeitig verlassen kannst.

#3: Krankmeldung einreichen: Keine Empfehlung!

Wer sich im gesunden Zustand krankschreiben lässt, um während der regulären Arbeitszeit ein Jobinterview bei der Konkurrenz oder einem anderen Unternehmen zu absolvieren, riskiert eine Vertragsstrafe. Natürlich steht es dir frei, diese Option zu wählen. Wir raten jedoch davon ab, weil du damit deinen derzeitigen Job, der dir im Moment noch sicher ist, riskierst. Es ist möglich, dass dein Chef Wind davon bekommt, dass du eigentlich gar nicht krank warst und während der Zeit, in der du eigentlich hättest auf der Arbeit erscheinen müssen, anderweitig beschäftigt warst.

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#4: Mit dem potenziellen Arbeitgeber offen kommunizieren

Sofern es dir nicht möglich sein sollte, deinen Vorstellungstermin wahrzunehmen, weil der Termin deine reguläre Arbeitszeit kreuzt, empfiehlt sich die offene Kommunikation mit der Personalabteilung des potenziellen Arbeitgebers. Aus Sorge, eine Absage zu kassieren, halten sich einige Bewerber damit zurück und sagen direkt zu, wenn sie einen Terminvorschlag bekommen. Ja, manche Unternehmen takten ihre Termine recht eng und so, dass sie möglichst viele Bewerber interviewen können. Ein gewisses Maß an Flexibilität ist hier aber auch von Arbeitgebern gefragt. Versuche deshalb, einen für dich passenden Termin zu vereinbaren – so bekommst du übrigens auch direkt schon etwas von der Unternehmenskultur und der Offenheit des Unternehmens mit.

Ausreden und erfundene Geschichten – davon lieber die Finger lassen

Wer während der regulären Arbeitszeit einen Termin für ein Bewerbungsgespräch wahrnehmen will, sollte besser die Finger von auffälligen Ausreden und erlogenen Geschichten lassen, die schnell auffliegen können. So raten wir explizit davon ab, einen erfundenen Todesfall als Begründung für die eigene Abwesenheit vorzuschieben. Auch Situationen, in denen du „feststeckst“, etwa wegen einer angeblichen Panne im Straßenverkehr, solltest du nicht erfinden. Denn möglicherweise will dir nun ein Kollege oder gar der Chef selbst zur Hilfe eilen – und du fliegst auf.

Besser: Verschiebe deinen Termin, wenn es gar nicht anders geht und bevor du schlaflose Nächte erleidest. Unternehmen, die ernsthaftes Interesse sowie Personalbedarf haben, gehen auf deine Terminwünsche ein.

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Bildnachweis: boggy22/istockphoto.com

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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