Ob Selbstüberschätzung oder Unzuverlässigkeit: Einige Jobkandidaten werden von Recruitern nie wieder kontaktiert. Das sind die Gründe.

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Du möchtest dich beruflich verändern, doch ein Anruf vom Headhunter bleibt aus – obwohl Recruiter doch sonst so engagiert sind und dich fleißig kontaktiert haben. Wenn dein Telefon stumm bleibt, könntest du auf einer Headhunter-Blacklist statt auf ihrer Watchlist gelandet sein. Woran das liegt? Hier kommen mögliche Gründe.

1. Wiederholungstäter: Jobkandidaten kommen, unterschreiben – und brechen ab

Bewerber, die eine Stelle annehmen, nur um immer wieder abzuspringen, gibt es einige. Es ist ihr gutes Recht: Nicht jeder Job ist der Traumjob, der einem versprochen worden ist. Eine überhöhte Erwartungshaltung mit unrealistischen Vorstellungen tut aber niemandem gut. Wer vom Headhunter als passender Kandidat vermittelt wird, dann unterschreibt und anschließend immer wieder geht, gilt als eine Art „Wiederholungstäter“.

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Natürlich kann es dauern, bis Kandidat und Unternehmen ein Perfect Match haben. Aber auch Personalberater, die nicht selten mit namhaften Betrieben und Kunden zusammenarbeiten, riskieren ihren eigenen Ruf, wenn sie nur an Jobsuchende gelangen, die wenig Bereitschaft mitbringen, sich einzulassen. Ein Grund, sie in der Datenbank als schwarzes Schaf zu markieren.

2. Pure Selbstüberschätzung als Anfänger

Am Anfang jeder Karriere steht das Sammeln von Berufserfahrung an. Gerade in Branchen, in denen aber ein Personaldefizit vorherrscht, bekommen es Personalberater manchmal mit Berufsanfängern zu tun, die sich maßlos überschätzen und sich damit ein Eigentor schießen.

Es stimmt: Quereinsteiger sind gefragt. Und viele Skills sind erlernbar. Sie sollten mutig und selbstsicher für sich einstehen. Dennoch gibt es einen Unterschied zwischen Berufserfahrenen und Berufsanfängern in einer Branche. Es sind deshalb die nur schwer Vermittelbaren, die auf der Blacklist von Personalvermittlern landen, weil pure Selbstüberschätzung nichts mehr mit gesundem Selbstbewusstsein zu tun hat. Wer erfolgreich sein will und auf eine passende Stelle hofft, sollte seine persönliche Erwartungshaltung deshalb reflektieren. So steigen die Jobchancen – und vielleicht klingelt das Telefon dann bald schon häufiger.

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3. Bestätigung: „Was bin ich als Arbeitskraft wert?“

Besonders schwierig für Personalberater sind die Fälle, die zunächst vielversprechend erscheinen, sich am Ende aber als Reinfall entpuppen. Denn einige Kandidaten schauen sich nicht nach einer neuen Stelle um und hegen auch nicht die Absicht, einen Vertrag zu unterschreiben, wenn sie ihn vorgelegt bekommen.

Es geht ihnen in erster Linie darum, ihren aktuellen Marktwert in Erfahrung zu bringen. Für Recruiter ein schwieriges Unterfangen, zumal sie Unternehmen, an die sie vermitteln, damit kein sicheres Fundament bieten können. Wer kurz vor der Vertragsunterschrift einen Rückzieher macht, das aber mehrmals, bleibt negativ in Erinnerung und wird vom jeweiligen Headhunter vielleicht kein Wort mehr hören.

Gut zu wissen: Für Arbeitnehmer, die sich gerade in einer Anstellung befinden, ist das Abchecken ihres eigenen Marktwertes nicht nur eine Bestätigung, sondern auch ein Mittel, um ihr Gehalt beim Arbeitgeber neu zu verhandeln. Eine subtile Andeutung, was die Konkurrenz für einen zahlen würde, könnte den Chef zum Beispiel dazu bewegen, stärkere Maßnahmen zur Personalbindung zu ergreifen und auf die Gehaltswünsche des Mitarbeiters einzugehen. Andererseits besteht die Gefahr des Vertrauensverlustes: Wer andeutet, sich bei anderen umzuschauen, muss auch damit rechnen, dass der Arbeitgeber selbiges tut, um sich für den Ernstfall zu wappnen.

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4. Aufgeflogen: Lügen in der Bewerbung

Ein weiterer Grund, der potenzielle Jobkandidaten zu Blacklist-Kandidaten macht, ist die Beschönigung und das Lügen in puncto Bewerbung. Besonders fatal sind Fälle, in denen es zum Beispiel um das Fälschen von Dokumenten und Qualifikationen geht.

Geraten solche Bewerber an Unternehmen und fliegen sie auf, haben nicht nur diejenigen ein Problem, die Stationen in ihrem Lebenslauf möglicherweise erfunden haben. Auch Headhunter selbst erleiden einen Schaden, indem sie das Vertrauen ihrer Kunden vielleicht verlieren, weil ihnen vorgeworfen werden kann, die Kandidaten nicht sorgfältig genug geprüft zu haben.

5. Fehlverhalten nach Vertragsunterschrift

Unfreundlicher Ton, grober Umgang, unentschuldigtes Fehlen, sich Rechte herausnehmen, die einem nicht zustehen: Ja, auch zuvor vielversprechende Traumkandidaten für ein Unternehmen können erst auf den zweiten Blick als Fehlbesetzung enttarnt werden, wenn sie sich gut verkauft haben. Grobes Fehlverhalten am Arbeitsplatz ist ein Grund für eine Kündigung. Selbst eine Abmahnung kann ein schlechtes Licht auf Recruiter werfen, die verantwortlich für die Jobvermittlung waren, auch wenn sie für die Taten ihrer Vermittelten nichts können. Ein guter Grund, solche Jobkandidaten nach ihrer Entlassung nicht noch einmal an andere Unternehmen zu vermitteln.

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6. Vereinbarungen werden übergangen

Manchmal werden Recruiter als eine Art Sprungbrett angesehen, um überhaupt ein Fuß in ein Unternehmen zu bekommen, welches bei Jobkandidaten besonders begehrt ist. Konnte dieser Schritt gemeistert werden, kann es passieren, dass sich Bewerber nun mehr herausnehmen, als abgesprochen war.

Hierbei geht es um Absprachen, die zwischen Jobsuchenden und Personalvermittlern zuvor getroffen worden sind. Letztere verlassen sich auf das Wort ihrer Kandidaten, weil sie ein möglichst passendes Match für ihre Kunden suchen, die meist klare Vorstellungen kommuniziert haben. Geraten Unternehmen dann an Bewerber, die zum Beispiel plötzlich in Vollzeit statt in Teilzeit arbeiten möchten oder ihren Gehaltswunsch während des Bewerbungsgesprächs in die Höhe treiben, obwohl auch hier bereits Absprachen getroffen worden sind, sind sie für die Arbeit von Personalvermittlern hinderlich.

7. Unzuverlässigkeit: Geplatzte Termine sind ein Problem

Die Bahn ist spät dran, krankheitsbedingt fällt man aus, ein unerwarteter Vorfall kommt dazwischen: Wenn das Leben plötzlich Pläne hat, die wir nicht hatten, ist dies nicht verwerflich, zumal es nicht die Schuld derer ist, die betroffen sind. Wer jedoch selbstverschuldet Termine nicht einhält, ein bedeutendes Stichdatum urplötzlich vergisst und auch sonst durch Unzuverlässigkeit glänzt, wird es schwer haben, weiterhin auf der Favoritenliste oder überhaupt in der Datenbank von Headhuntern zu bleiben.

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Schließlich verlassen sich Unternehmen auf das, was zuvor vereinbart worden ist – und sie sind nicht selten selbst in einer Bredouille, wenn sie sich auf jemanden verlassen müssen, den sie (noch) nicht gut kennen. Demnach hoffen sie in erster Linie auf die Kompetenz ihrer Recruiter, die am Ende diejenigen sind, die möglicherweise zur Verantwortung gezogen werden, wenn Jobkandidaten plötzlich unauffindbar sind.

8. Kommunikation von oben herab: Unfreundlichkeit ist ein No-Go

Ob Doktortitel oder heißbegehrte Fachkraft – selbst diejenigen, die viel erreicht haben oder sich ihrer Begehrtheit bewusst sind, schaffen es, auf dem Boden zu bleiben und ihr Gegenüber fair und freundlich zu behandeln.

Unfreundlichkeit und Arroganz hingegen können die Zusammenarbeit zum Scheitern bringen. Schließlich können sich Headhunter nicht darauf verlassen, dass potenzielle Traumkandidaten mit der perfekten Qualifikation die eigenen Kunden in die Flucht schlagen, wenn sie sich von ihrer überheblichen Seite präsentieren. Freundlichkeit und Kommunikation auf Augenhöhe sind eigentlich kein Wunderakt – und doch für einige eine Herausforderung.

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Die Schwierigkeit besteht darin, dass sich einige Kandidaten zwar ihres Marktwertes bewusst sind, nicht aber ihrer Art, mit Menschen zu kommunizieren. Soft Skills dieser Art sollten heute aber nicht mehr unterschätzt werden: Wer auf einen Anruf vom Personalberater eines Unternehmens wartet, sollte im Hinterkopf haben, dass die fachliche Qualifikation manchmal nicht genügt, wenn das Zwischenmenschliche zu wünschen übrig lässt.

Bild: RepicturingHomeless/istockphoto.com

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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