Wenn unfähige Chefs gehen, gehen sie oft mit gefüllten Taschen. Für Unternehmen eine teure Angelegenheit.

Anzeige

Robert Eaten (DaimlerChrysler AG), Wendelin Wiedeking (Porsche), Robert Nardelli (Home Depot): Es sind nur einige Namen, die seit Jahren mit millionenschweren Abfindungen verbunden werden. Wenn Chefs und Manager ausscheiden, nehmen sie im für sich besten Fall viel Geld mit. Vor allem in Großkonzernen fließt es, sodass solch hohe Summen sogar den Verdacht erwecken, dass das Ausscheiden oder eine Kündigung attraktiver als eine Weiterbeschäftigung ist.

Auch leitende Angestellte in nicht ganz so großen Firmen, die einen Arbeitnehmervertrag haben, können unter Umständen ordentlich abkassieren. Zum Ärger von Unternehmen, die unfähige und hartnäckige Vorgesetzte entlassen möchten und dafür einen hohen Preis zahlen müssen. Die vereinbarten Summen entstehen auf Basis unterschiedlicher Kriterien, zu denen etwa Position und Länge der Betriebszugehörigkeit gehören können; Intransparenz und Stillschweigen führen jedoch regelmäßig auch zu Skepsis und werfen die Frage auf, ob die Summen fair sind.

Anzeige

Führungsinkompetenz kostet Ruf und Mitarbeiter

Die Führungskraft muss vieles können: Mitarbeiter halten, Entscheidungen treffen, Konsequenzen tragen. Kommt es zu Problemen mit leitenden Angestellten, werden sie oft zum Problem von ganzen Teams und Unternehmen. Dann muss der Chef vom Chef sich kümmern. Und möglicherweise eine Entlassung anstreben. Der Weg zur Kündigung einer Führungskraft ist dann ein notwendiger, aber häufig kein einfacher, zumal rechtliche, unternehmerische und wirtschaftliche Faktoren eine wichtige Rolle spielen.

Der Versuch, unliebsame Führungskräfte mit der Hilfe einer Provokation loszuwerden, indem Unternehmen diese absichtlich mit Verantwortung und Arbeit zuschütten, mag manchmal funktionieren. Oft bleibt aber nur der tiefe Griff in die Abfindungskasse, um sich unpassender Bosse tatsächlich zu entledigen – denn die Folgen einer solchen Provokation muss häufig die eigene Belegschaft spüren, indem sie die Stimmung ihrer Vorgesetzten ertragen, bis sie schließlich den Schreibtisch räumen.

Gründe für die Entlassung von Teamleitern und Chefs gibt es einige. Denn Inkompetenz

  • führt zu einer hohen Mitarbeiterfluktuation,
  • schadet dem Unternehmensimage,
  • vertreibt wertvolle Bewerber und Fachkräfte schon vor der Einstellung,
  • stellt eine Gefahr für den unternehmerischen Erfolg dar,
  • führt vermehrt zu Konflikten im Team und
  • vergiftet das Arbeitsklima.

Kündigungsschutzklage oft eine teure Angelegenheit

Grundsätzlich können angestellte Arbeitnehmer in Leitungsposition bei Vorliegen eines Kündigungsgrundes jederzeit gefeuert werden, etwa bei Verstoß ihrer Pflichten. In der Praxis ist dies zunächst sogar kein komplizierter Weg. Denn leitende Angestellte haben zwar besondere Rechte und genießen einige Vorzüge ihrer Stellung in Unternehmen. Aufgrund ihrer Position und Verantwortung haben sie aber auch verhältnismäßig viele Verpflichtungen. Infolgedessen sind sie in besonderer Weise auf das Vertrauen von Arbeitgeber und Geschäftsführung angewiesen und tragen damit persönlich ein größeres Risiko, schneller einen Kündigungsgrund zu liefern, welcher von Arbeitsgerichten regelmäßig anerkannt wird.

Anzeige

Wenn das Arbeitsgericht aber entscheiden könnte, dass eine Kündigung der betreffenden Person rechtswidrig ist und Arbeitgeber einen Auflösungsantrag stellen, wird der leitende Angestellte in der Regel nicht weiter beschäftigt, erhält jedoch eine vom Gericht festgelegte Abfindung. Für Arbeitgeber kann das teuer werden: Vor allem, wenn eine Begründung für die Entlassung fehlt, hat dieser an seine Ex-Angestellten oft den Höchstbetrag zu zahlen.

Hohe Abfindungssummen: Gütliche Einigung noch teurer

Eine wesentliche Stolperfalle für Unternehmen ist die juristische Auslegung des Begriffs „leitender Angestellter“ im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes. Denn nicht immer handelt es sich tatsächlich um eine Führungskraft, zumindest nicht vor Gericht, auch wenn betreffende „Chefs“ Führungsaufgaben im Unternehmen übernommen haben.

Im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes ist aus juristischer Sicht ein Arbeitnehmer kein leitender Angestellter, wenn dieser

Anzeige
  • keine Personalbefugnis (Einstellungen und Entlassungen) hat und
  • keine alleinige Entscheidungsmacht vorliegt.

Kann die zu entlassende Führungskraft im juristischen Sinne nicht als solche eingeordnet werden, müssen Arbeitgeber hinnehmen, dass die betreffenden Arbeitnehmer den vollumfänglichen Schutz der einfachen Arbeitnehmer genießen. Praktisch muss in solchen Fällen häufig eine gütliche Einigung erfolgen.

Das heißt aber auch: Es folgt nicht selten eine hohe Abfindung, die wesentlich höher als für „normale“ Beschäftigte und bei einer gütlichen Einigung besonders hoch ausfällt.

Harte Verhandlungen vor allem mit langjährigen Führungskräften

Weigern sich alteingesessene Vorgesetzte, sich dem Wandel der neuen Arbeitswelt zu stellen und an ihrem eigenen Führungsstil zu arbeiten, um über sich hinauszuwachsen, ist die Verweigerung oft nicht mit den Bedürfnissen und der Arbeitsmentalität der heutigen Beschäftigten vereinbar. Nicht selten wird dann weiterhin ein autokratischer Ton gewählt, der intern zu Konflikten führt und für Unternehmen nicht weiter tragbar ist.

Anzeige

Doch langjährige Mitglieder eines Unternehmens haben üblicherweise bessere Chancen, mehr Geld für sich auszuhandeln und sind damit die wirklich teuren Probleme. Sollen Chefs und Manager, die mit ihrem Führungsverhalten ausgedient haben, heute entlassen werden, können Unternehmen zwar einen entsprechenden Vertrag mit attraktiver Abfindung anbieten. Ob die Summe jedoch angenommen oder in die Höhe getrieben wird, ist eine andere Sache.

Viele Manager sind gut vorbereitet und nehmen den Rat ihrer Anwälte an, sich nicht ohne Weiteres abspeisen zu lassen und die eigene Position zu nutzen, um höher zu pokern. Für Unternehmen eine verzwickte Situation, die Verhandlungsgeschick erfordert.

Entlassung des Chefs: Gefahr des chaotischen Machtvakuums

Die Kündigung einer wichtigen Unternehmensperson geht nicht nur die Chefetage etwas an, denn nun ist eine Schlüsselposition (vorübergehend) unbesetzt. Auch wenn die Entlassung schlechter Bosse in der Belegschaft für Erleichterung sorgt, ist die Kündigung von Entscheidungsträgern mit Verunsicherungen im Team verbunden.

Anzeige

Es besteht im Grundsatz die Gefahr eines Machtvakuums: Wenn der Chef geht und wichtige Entscheidungen, die getroffen werden müssen, vorübergehend nicht getroffen werden, es zu Chaos kommt und Teammitglieder sich intern und inoffiziell um die Leitung streiten, gibt es ein Problem.

Denn Führungspositionen sind nicht einfach zu besetzen. Vor allem nach einer Fehlbesetzung, die in einer Kündigung mündet, ist Vorsicht und Weitsicht wichtig. Die Gefahr einer inkompetenten Neubesetzung ist trotz aller Vorsichtsmaßnahmen aber nicht ausgeschlossen, wenn die Besetzung systematisch falsch erfolgt, etwa nach dem Peter-Prinzip.

Zur Vermeidung eines Durcheinanders will die Entlassung einer Führungskraft daher gut vorbereitet sein. Doch die hohen Anforderungen und Herausforderungen können zur Folge haben, dass sich das Prozedere in die Länge zieht, Entscheidungen aufgeschoben werden und manchmal einen Stillstand erleiden.

Anzeige

Vorteil Führungsposition: Leitende Angestellte kennen Schwachpunkte eines Unternehmens

Leitende Angestellte, die bisher eine besondere Position im Betrieb genossen haben, kennen oft auch die Schwachpunkte eines Unternehmens. Im Streitfall können sie diese zu ihren Gunsten auslegen. Geht es um wirtschaftliche Interessen, besondere Projekte oder betriebliche Besonderheiten, werden sie diese im Ernstfall möglicherweise nutzen können und als Druckmittel verwenden, um einen besonderen Deal und Boni für sich auszuhandeln.

Schwierigkeiten dieser Art werden häufig auf dem Rücken der Belegschaft und der Beschäftigten ausgetragen, die als Folge die toxische Stimmung zu spüren bekommen. Generell führen derartige Machtkämpfe zu einer höheren Mitarbeiterfluktuation, sobald sich die Stimmung im Unternehmen weiter verschlechtert. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter in schwierigen Zeiten deshalb schützen. Damit, wenn die Fetzen fliegen, nicht nur Fehlbesetzungen gehen, sondern die Richtigen und Passenden bleiben.

Bild: filadendron/istockphoto.com

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

Mach mit und diskutiere mit uns in unserer Skool Community!

Egal, ob du Fragen hast, Antworten suchst oder einfach nur deine Erfahrungen zu diesem oder anderen Themen teilen möchtest, du bist herzlich willkommen. Diskutiere mit, erweitere dein Wissen und werde Teil einer inspirierenden Gemeinschaft. Zur Arbeits-ABC Community