Um Mitarbeiter diskret wegzuekeln, üben Unternehmen mit der Präsenzpflicht nach der Pandemie Druck aus, sagen Experten.

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Keine Abfindung zahlen, keinen Kündigungsgrund liefern, keinen Finger rühren: Arbeitgeber sind personalpolitisch fein raus, wenn unliebsame Mitarbeiter freiwillig das Unternehmen verlassen.

Arbeitsplatzforscher und Karriereexperte Dan Schawbel sieht darin aktuell ein Problem. Die mit der „Rückkehr ins Büro“ verbundene Präsenzpflicht soll seines Erachtens bei einigen Firmen dazu dienen, Mitarbeiter bewusst zur Kündigung zu bewegen, um selbst Umstrukturierungen vornehmen zu können. Unter der Tarnkappe der Rückkehr zur Normalität sollen unerwünschte Arbeitnehmer somit systematisch und kostengünstig „weggeekelt“ werden.

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Die Vorteile sind offensichtlich: Unternehmen müssen sich selbst nicht verbiegen und krampfhaft nach Kündigungsgründen suchen, um im richtigen Moment zuzuschlagen. Denn ohne ordnungsgemäße Begründung kann eine Entlassung gerichtlich für unwirksam erklärt werden. Weil Unternehmen wissen, wie wichtig ihren Beschäftigten ihre Remote-Freiheit ist, könnte Taktik hinter der Return-to-Office-Pflicht (RTO) stecken. Das wird zumindest vermutet.

Ob die These stimmt? Aktuelle Beispiele aus den USA zeigen etwa, dass Großunternehmen eine RTO-Pflicht durchsetzen, damit Beschäftigte wieder vor Ort arbeiten. 

Amazon gehört dazu: Mindestens drei Tage wöchentlich sollen sich die Arbeitnehmer in den Büros einfinden. Kontrollen und Sanktionen können zur Kündigung führen. Wer diesen Aufforderungen nicht folgen wird, wird letztlich freiwillig gehen. Denn Flexibilität und Entscheidungsfreiheit bei der Arbeitsplanung ist vielen Beschäftigten wichtig.

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Kann mein Arbeitgeber mich zurück ins Büro zwingen?

Experte Schawbel spricht von „verdeckten Entlassungen“. Aber wie sieht es hierzulande aus? Markus Merkle vom Unternehmen Flexopus, das Softwarelösungen für hybride Teams anbietet, bewertet die Lage auf Basis eigener Kundendaten: Zwar kehrten immer mehr Beschäftigte ins Büro zurück, aber er schließe aus, dass alles wieder so wird, wie es vor der Pandemie war. Der liebste Tag für die Arbeit im Homeoffice, so zeigen die Buchungsdaten, sei übrigens der Freitag.

Ob Arbeitnehmer wieder zurück ins Büro müssen, hängt in Deutschland von den individuellen vertraglichen Regelungen ab. An diese sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gebunden. Bei der Streitfrage, ob der Chef seine Beschäftigten zurück ins Büro ordern kann, kommt es deshalb ganz auf die Festlegungen im eigenen Vertrag an. Das erklärt auch Fachanwalt Pascal Croset, der darauf hinweist, dass Arbeitnehmer zum Beispiel abgemahnt werden können, wenn diese sich weigern, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Im schlimmsten Fall kommt es dann zu einer Entlassung.

Arbeitgeber besitzen Weisungsrecht und bestimmen Arbeitsort

Grundsätzlich sind es Arbeitgeber, die bestimmen, wo die Arbeit stattzufinden hat. Auch bei vertraglicher Vereinbarung gilt deshalb, dass diese nach billigem Ermessen festlegen, was bei Remote-Regelungen und einer Präsenzpflicht gilt. Das bedeutet zugleich, dass die Bedürfnisse und Verpflichtungen von Beschäftigten nicht ignoriert werden dürfen.

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Trotz Weisungsrecht, über das Arbeitgeber verfügen, müssen diese demnach Rücksicht auf Arbeitnehmer nehmen, die etwa unter einer Krankheit leiden oder Schwierigkeiten mit der Kinderbetreuung haben. Wäre Remote Work weiterhin eine Möglichkeit und können Unternehmen die Arbeit im Homeoffice problemlos anbieten, kann eine entsprechende Regelung zumindest ausgehandelt werden.

Im Grundsatz gilt für Arbeitnehmer, dass diese nicht nach Belieben im Homeoffice bleiben dürfen. Das Arbeitsschutzgesetz steht wieder an erster Stelle, was bedeutet, dass Beschäftigte sich nun, nach Abebben der Pandemie, nicht mehr ausschließlich auf das Infektionsschutzgesetz berufen können.

Mitarbeiter loswerden: Möglichkeiten gibt es viele

Ob Umstrukturierung, leistungsschwache Mitarbeiter oder teure Arbeitnehmer, die eigentlich über dem Budget liegen: Es gibt verschiedene Motive, weshalb Unternehmen versuchen, Beschäftigte loszuwerden. Aufgrund des Schutzes für Arbeitnehmer ist eine Entlassung aber nicht immer einfach und oftmals auch teuer. Einen Aufhebungsvertrag werden Betroffene nicht zwangsläufig unterschreiben. Also wird in die Trickkiste gegriffen:

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1. Schlechte Arbeitsatmosphäre schaffen:

Ständige und auch subtile Kritik machen Arbeitnehmern zu schaffen. Auch wenn diese ihren Job gut erledigen, der Arbeitgeber aber aus Gründen, die nur ihm bekannt sind, nicht auf der Seite seiner Beschäftigten ist, werden Kritikpunkte künstlich erschaffen.

Dies ist nur einer der Möglichkeiten, um für eine unbehagliche Arbeitsatmosphäre zu sorgen. Unfreundliche Gesten, der Zwang zur Präsenz im Büro, Mehrarbeit, fehlende Anerkennung – je mehr Komponenten zusammenkommen, desto schlechter wird es Beschäftigten in ihrem Job gehen. Nun ist es eine Frage der Zeit, bis sie freiwillig die Firma verlassen.

2. Vermeintliches Abwerben:

Eine besonders heimtückische Taktik unter Arbeitgebern, die sich kennen, ist das vermeintliche Abwerben von Beschäftigten. Zum Schein wird der betreffende Arbeitnehmer ein attraktives Jobangebot von einem anderen Unternehmen bekommen. Geworben wird beispielsweise mit einem hohen Gehalt und guten Aufstiegsmöglichkeiten. Wird das Angebot angenommen, verlässt der Beschäftigte seinen jetzigen Arbeitgeber freiwillig.

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Der neue Arbeitgeber wird jedoch nicht dazu verpflichtet, diesen zu behalten – denn noch während der Probezeit wird er den neuen Arbeitnehmer entlassen.

3. Aufstiegschancen systematisch verwehren:

Kollegen werden befördert, doch engagierte Mitarbeiter mit Potenzial, die theoretisch alle Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllen, bleiben systematisch auf der Strecke. Dahinter verbirgt sich ebenfalls eine Methode, um Mitarbeiter aus dem Unternehmen zu schmeißen, ohne es tatsächlich selbst tun zu müssen. Denn Arbeitnehmer, die keine Perspektiven haben, werden zunächst innerlich kündigen und dann ihre eigentliche Kündigung einreichen, wenn sie nicht vom Fleck kommen.

Übrigens: Immer mehr junge Beschäftigte suchen sich bewusst Arbeitgeber, die ihnen Perspektiven und Aufstiegschancen anbieten. Wenn sie fehlen, haben Unternehmen damit heute einen Wettbewerbsnachteil.

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4. Pingelig nach Kündigungsgründen suchen:

Der Chef schaut einem in letzter Zeit auffällig oft auf die Finger? Wenn nicht deutlich kommuniziert wird, warum dies geschieht, kann es sich um ein Anzeichen dafür handeln, dass pingelig nach Fehlern gesucht wird. Eine Eigenkündigung ist dabei stets das Ziel: Der Arbeitgeber möchte keine Abfindung zahlen, findet aber auch keinen Grund, den Arbeitnehmer zu entlassen. Je engmaschiger nun die Kontrollen erfolgen, desto bedrängter wird sich ein Mitarbeiter fühlen. Oft bleibt dann keine Wahl, als über einen neuen Arbeitsplatz nachzudenken, wenn das Vorgehen des Unternehmens immer unerträglicher wird.

Woran merke ich, dass mein Arbeitgeber mich loswerden will?

Wenn es speziell um die Return-to-Office-Pflicht als Taktik zur Eigenkündigung von Arbeitnehmern geht, sollten Beschäftigte ihren Verdacht sorgsam prüfen. Nicht immer steckt hinter der Rückkehr zur Präsenzpflicht eine böse Absicht. Böse wird es nur, wenn folgende Warnhinweise ersichtlich werden:

  • Intransparenz: Dein Arbeitgeber begründet seine Entscheidung nicht. Als Mitarbeiter musst du nun wieder im Büro erscheinen, ohne dass das Thema erneut angeschnitten wird.
  • Ausreden: Realistisch betrachtet bestünde die Option, weiterhin ortsunabhängig zu arbeiten. Du hast aber das Gefühl, dass dein Arbeitgeber immer wieder auf Ausreden zurückgreift, die darauf hindeuten, dass dieser selbst keine Wahl hat, obwohl dieser aber über Entscheidungsmacht verfügt.
  • Fehlende Bemühung: Wenn Mitarbeiter gehen sollen, wird nicht mehr auf ihre Bedürfnisse eingegangen. Arbeitnehmer, die die fehlende Bemühung ihrer Vorgesetzten bemerken, haben es deshalb vielleicht mit einer Taktik zu tun. Der Verdacht erhärtet sich, wenn Veränderungen im Unternehmen stattfinden, die dazu führen, dass die Stammbelegschaft sich unwohl fühlt und wenig Mitspracherecht hat.

Dass Unternehmen bewusst versuchen, RTO als Taktik zu nutzen, weiß auch Karriereberaterin Laurie Ruettimann: Sie selbst soll 2001 nach eigenen Angaben daran beteiligt gewesen sein, es Mitarbeitern im Unternehmen so unbequem wie möglich zu machen, damit sie von selbst den Entschluss fassen, die Firma zu verlassen. Indem Flexibilität heruntergeschraubt wird, ein Faktor, der den Beschäftigten von heute besonders wichtig ist, wird ihnen viel genommen – und sie werden provoziert. Unternehmen fordern sie regelrecht heraus, so die Expertin, damit sie kündigen.

Bild: gremlin/istockphoto.com
Dieser Artikel erschien bereits im September und wurde nun erneut aktualisiert.

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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