Dein Arbeitgeber muss nicht alles wissen. Ob Krankheit, Schwangerschaft oder Kündigung: Das darfst du verschweigen.

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So neugierig oder fordernd Chefs manchmal auch sein mögen: Bis auf einige spezielle Informationen, die du deinem Arbeitgeber über dich preisgeben musst, bist du nicht dazu verpflichtet, dein Leben gänzlich zu offenbaren. Du genießt den Schutz der Privatsphäre.

Aus rein rechtlicher Sicht unterstehen Arbeitnehmer der sogenannten Offenbarungspflicht. Sofern Tatsachen vorliegen, die deine Arbeit wesentlich beeinflussen oder beeinträchtigen könnten, ist es daher deine Pflicht, diese Umstände (auch ohne Aufforderung) offenzulegen, damit dein Arbeitgeber zum Beispiel die Möglichkeit hat, wirtschaftliche Schäden abzuwenden und sich rechtzeitig um Ersatz zu kümmern, falls du deinen Job nicht ausführen kannst.

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Muss ich meinem Arbeitgeber anvertrauen, dass ich krank bin?

Bei Krankheit ist es wichtig, dass du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichst. Trotz Erkrankung hat dein Arbeitgeber aber nicht das Recht, dich dazu zu drängen, eine Diagnose offenzulegen. Wenn du zum Beispiel chronisch krank bist oder unter einer Behinderung leidest, musst du deinem Arbeitgeber nichts davon mitteilen.

Ausnahme: Manchmal können Krankheiten uns im Job langfristig beeinträchtigen oder andere gefährden. Ein klassisches Beispiel hierfür sind Infektionskrankheiten wie Corona. Weil Ansteckungsgefahr besteht und unter Umständen auch ein größerer Teil der Belegschaft ausfallen könnte, sollte dein Chef die Chance haben, Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Auch eine Alkoholerkrankung ist relevant, obwohl die Suchterkrankung bis heute oft ein Tabuthema ist. Nach Angaben der Kaufmännischen Krankenkasse Hannover (KKH) hat die Zahl der Alkoholabhängigen in den letzten zehn Jahren um ganze 32 Prozent zugenommen. Solltest du trockener Alkoholiker sein und zum Beispiel in einer Bar arbeiten wollen, bist du dazu verpflichtet, eine Alkoholerkrankung zu offenbaren.

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Bin ich verpflichtet, meinem Arbeitgeber eine bestehende Schwangerschaft mitzuteilen?

Die Kurzfassung lautet: Nein, dein Arbeitgeber muss nichts von deiner Schwangerschaft erfahren. Deine Familienplanung wird als Privatsache eingestuft. Solltest du also werdende Mama sein, kannst du dein Glück ausschließlich mit deinen Liebsten genießen.

Trotzdem lohnt es sich, offen mit deinem Arbeitgeber darüber zu sprechen, denn als Schwangere schützt dich das Mutterschutzgesetz (§ 17 MuSchG), weil ein Kündigungsverbot besteht. Dieses greift jedoch erst ab dem Tag, an dem du deine Schwangerschaft offiziell mitteilst. Wenn du dies unterlässt, ist der Schutz ungültig. Zwar gibt es keinen konkreten Zeitpunkt, wann du deinen Chef einweihen musst. Um dich auch im Arbeitsalltag schützen zu können, ist es aber wichtig, dies alsbald zu erledigen. So kannst du zum Beispiel die erste kritische Schwangerschaftsphase (12 Wochen) abwarten, bevor du deinen Arbeitgeber einweihst.

Darf ich meinem Arbeitgeber eine Vorstrafe verheimlichen?

Wenn du vorbestraft sein solltest, kannst du deine Vergangenheit in der Regel verschweigen – es sei denn, du bewirbst dich als Kassiererin oder Kassierer. In diesem Fall hat dein Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, ob eine Gefahr für einen Diebstahl besteht. Auch wenn du mit Kindern arbeiten möchtest, ist es wichtig, deine Vorstrafen zu offenbaren. Denn wer bereits Kindesmissbrauch begangen hat, wird nicht eingestellt.

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Ansonsten gilt aber: Deine Vorstrafen gehen niemanden etwas an. Für ehemalige Straftäter ist es oft schwierig, wieder ins Berufsleben einzusteigen, ohne vorverurteilt zu werden. Aufgrund der Benachteiligung am Arbeitsmarkt sinken die Jobchancen drastisch. Deshalb handelt es sich zwar um ein vieldiskutiertes und für Arbeitgeber relevantes Thema, sofern eine Gefahr besteht, dass die Vergangenheit des Arbeitnehmers diesen auch bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit beeinflusst. Grundsätzlich steht es dir aber frei, darüber zu sprechen – oder es zu verschweigen, wenn es für die Tätigkeit nicht Voraussetzung ist.

Muss ich eine Affäre am Arbeitsplatz offenbaren?

Ein netter Flirt am Arbeitsplatz wird zu einer Affäre – und schon meldet sich das Gewissen? Auch wenn dein Chef Autorität ausstrahlt: Du musst ihm nichts verraten. Wenn du datest oder küsst, ist reine Privatsache. Dies gilt auch, wenn es sich um eine Kollegin oder um einen Kollegen handelt.

Beachte aber trotzdem: Dein Berufsleben sollte eine Turtelei nicht negativ beeinflussen. Private Nachrichten sollten also nicht in den geschäftlichen Mails landen. Es gilt, Privatleben und Beruf voneinander zu trennen, da im schlimmsten Fall eine Abmahnung und Kündigung droht, wenn du deinen Arbeitgeber um Arbeitszeit betrügst, weil du im Job lieber mit deinem Crush abhängst.

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Sofern du absehen kannst, dass sich aus einer Affäre etwas Ernsthaftes entwickelt, solltest du mit deinem Partner besprechen, ob eine Offenlegung Sinn ergibt. Dies kann auch Missverständnisse innerhalb des Teams sowie Tuschelei verhindern. Verbieten kann dein Arbeitgeber dir eine Beziehung innerhalb des Unternehmens grundsätzlich nicht.

Kann ich meinem Arbeitgeber meine Geldprobleme verschweigen?

Wenn du dich privat verschuldet haben solltest, ist der Umgang damit kein einfacher. Finanzielle und psychische Probleme sind die Folge.

Auch die Offenbarung dem Arbeitgeber gegenüber kann mit Scham einhergehen. Die gute Nachricht ist, dass du hierzu aber nicht verpflichtet bist. Weder deine Kollegen noch dein Chef haben ein Anrecht darauf, in deine Finanzsituation zu blicken. Denke trotzdem an die Offenbarungspflicht, wenn du zum Beispiel in der Finanzbranche arbeiten möchtest oder dein Job mit dem Verwalten von Geld zu tun hat. Denn dann kann die Information relevant sein – und im schlimmsten Fall sogar zu einer Kündigung führen.

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Du befindest dich in einer Privatinsolvenz? Auch das musst du deinem Arbeitgeber nicht sagen. Trotzdem ist es wahrscheinlich, dass dein Chef Wind davon bekommt, wenn der Insolvenzverwalter sich mit diesem in Verbindung setzt, um den pfändbaren Teil deines Lohnes einzufordern. Eine Vereinbarung mit deinem Insolvenzverwalter kann dies verhindern. Frage nach, ob dieser den entsprechenden Anteil bei dir einfordert und nicht bei deinem Arbeitgeber.

Muss ich einen Nebenjob bei meinem Arbeitgeber melden?

Um dir etwas dazuzuverdienen, überlegst du, neben deinem Hauptjob auch einen Nebenjob zu beginnen. Oder du möchtest dich nebenher selbstständig machen, ohne deinen jetzigen Beruf aufzugeben.

Grundsätzlich gilt: Wenn keine arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Regelung besteht, eine solche Nebentätigkeit bei deinem Hauptarbeitgeber zu melden, musst du dies auch nicht tun.

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Es existieren jedoch Ausnahmen. Sollte zum Beispiel der Fall eintreten, dass dein Nebenjob dich bei deiner Haupttätigkeit einschränkt, du für die Konkurrenz arbeitest oder du so viel arbeitest, dass du gegen gesetzliche Arbeitszeitregelungen verstößt, kann dein Arbeitgeber deinen Nebenjob sogar verbieten. Wenn Potenzial für einen Interessenkonflikt vorhanden ist, das aufseiten des Arbeitgebers besteht, ist es deine Pflicht, deinen zusätzlichen Job zu melden.

Darf ich meinem neuen Arbeitgeber eine Kündigung des Ex-Arbeitgebers verschweigen?

Wenn du betriebsbedingt entlassen worden bist, wird dein neuer Arbeitgeber Verständnis für deine Situation aufbringen. Sollte dein Chef aber eine Kündigung aus anderen Gründen ausgesprochen haben, wird es oft etwas unangenehm, weil du dich erklären musst.

Du kannst eine Kündigung verschweigen und musst sie auch nicht in deiner Bewerbung angeben. Trotzdem kann es sein, dass du im Vorstellungsgespräch danach gefragt wirst – und dann bist du zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet, weil es sich um eine zulässige Frage handelt. Überlege dir deshalb gut, was du erzählst. Denn hinterher kann es immer noch zu einer Kündigung kommen, wenn deine Lüge auffliegt.

Lese-Tipp: Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch – Was Arbeitgeber „NICHT“ fragen dürfen

Bild: Deagreez/istockphoto.com

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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