Erst die Jobzusage, dann der Rückzieher des potenziellen Arbeitgebers. Wann Bewerber rechtlich dagegen vorgehen können – und was außerdem zu beachten ist.

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Der Traumjob ist nun endlich in greifbarer Nähe. Das Bewerbungsgespräch läuft gut. Es folgt eine Einstellungszusage. Aber dann der Schock: Das Unternehmen zieht das Stellenangebot zurück. Es ist ein seltenes, aber doch vorkommendes Szenario, welches Betroffene ratlos und wütend zurücklässt. Ob Wiedereinstieg ins Berufsleben oder der Jobwechsel, jegliche Hoffnungen werden im Keim erstickt, wenn Unternehmen sich kurzfristig umentscheiden.

Zu Recht stellst du dir deshalb die Frage: Dürfen Unternehmen ein Angebot einfach zurückziehen? Und was kannst du tun, wenn dir das passiert? Gerade in Zeiten, in denen viele Arbeitnehmer auf der Suche nach einem neuen Job sind, gekündigt haben, entlassen worden sind oder zumindest über neue Perspektiven nachdenken, kann ein solches Ereignis verunsichern und belasten.

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Warum werden Stellenangebote zurückgezogen?

Größere Unternehmen haben häufig mehr Kapazitäten und Möglichkeiten, neues Personal einzustellen, weshalb in solchen Fällen weniger damit zu rechnen ist, dass Arbeitgeber ein Stellenangebot kurzfristig zurückziehen. Wer es sich aus finanzieller Sicht leisten kann, „hamstert“ das neue Personal sogar, um später eine Stelle besetzen zu können. Vor allem in Zeiten des Personalmangels kann dies eine Strategie sein, um Fachkräfte „auf Vorrat“ zu haben.

Die Realität zeigt aber auch, dass Unternehmen versuchen, Personalkosten zu sparen. Manche Jobsuchende und Arbeitnehmer müssen die bittere Pille schlucken – etwa, wenn ein Unternehmen plötzlich doch keinen Bedarf mehr hat. Grundsätzlich haben viele Unternehmen jedoch triftige Gründe für die Jobabsage, die mit dem Jobkandidaten zusammenhängen können, aber nicht müssen. Um nicht mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen, ist es auch wahrscheinlich, dass Unternehmen ihre Absage zunächst nicht immer transparent begründen oder sie tarnen, um kein Eigentor zu schießen, aber auch gleichzeitig hoffen, dass Jobkandidaten nicht dagegen vorgehen.

Mögliche Gründe für das Zurückziehen eines Stellenangebots:

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  • Der Bewerber erfüllt die Anforderungen nicht: Das ist beispielsweise der Fall, wenn sich nach der Einstellungszusage herausstellt, dass jemand gesundheitlich oder fachlich nicht in der Lage ist, den Jobanforderungen zu entsprechen, im Bewerbungsgespräch zuvor aber den Anschein erweckt hat, dass es klappt.
  • Das Unternehmen hat einen anderen Arbeitnehmer gefunden: Möglicherweise hat dein potenzieller Arbeitgeber voreilig entschieden und ist nun doch noch auf jemanden getroffen, der besser zur Stelle passt. Das ist zwar besonders bitter für Betroffene, aber auch das kommt vor.
  • Das Image des Arbeitgebers spielt eine Rolle: Äußert sich jemand, der ein Stellenangebot hat, negativ zum Unternehmen, etwa öffentlich im Netz, kann das ebenfalls Konsequenzen nach sich ziehen. Oft ist es deshalb keine reine Willkür von Unternehmen, Jobsuchenden ein Angebot zu unterbreiten, um es hinterher wieder zurückziehen. Denn Rekrutieren kostet Geld und Zeit.

Ist eine Einstellungszusage immer bindend?

Gemäß § 611a (BGB) hat eine mündliche Zusage Aussagekraft und ist damit auch bindend, wenn Arbeitgeber und Bewerber das Arbeitsverhältnis ohne schriftlichen Arbeitsvertrag besprechen. Kurz gesagt bedeutet es, dass du in Deutschland auch ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag tätig werden kannst, auch wenn sich für den Streitfall immer die Schriftform empfiehlt.

Aber auch hier gibt es Bedingungen für die Wirksamkeit. Wichtig für den mündlichen Vertrag sind die sogenannten Vertragsbestandteile. Was zunächst nicht dazu gehört: zu welchen Uhrzeiten du arbeitest und wie viel Geld du erhältst. Denn das muss nicht mündlich festgehalten werden, um dem Vertrag Wirksamkeit zu verleihen. Aber die Nennung beider Vertragsparteien, der Arbeitsbeginn sowie der Zeitraum für den Vertrag und die zu erbringende Arbeitsleistung gehören zwingend zum mündlichen Vertrag.

Wichtig: Wenn dein potenzieller Arbeitgeber dir eine mündliche Einstellungszusage unter Vorbehalt gibt, kann dieser die Zusage problemlos wieder zurückziehen, ohne Konsequenzen zu befürchten.

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Wie verhalte ich mich bei einer mündlichen Jobzusage?

In der ganzen Euphorie, endlich zum Gespräch mit dem Traumarbeitgeber eingeladen worden zu sein, vergessen wir manchmal, unsere rosarote Brille abzunehmen. Das ist aber notwendig, um kein böses Erwachen zu erleben. Versuche deshalb, die Sache etwas nüchterner zu betrachten und einen kühlen Kopf zu bewahren. Um dir einen Rückzieher seitens deines potenziellen Arbeitgebers zu ersparen, aber auch, um dich rechtlich abzusichern, kannst du folgendermaßen vorgehen:

1. Erkläre deine Situation und habe Zeugen da

Gibt es für den Ernstfall jemanden, der den mündlichen Vertrag bezeugen kann? Dein potenzieller Arbeitgeber wird, wenn dieser fair ist, das Gespräch nicht alleine mit dir führen, wenn du darauf bestehst, dass jemand Drittes dabei ist. Dafür ist es wichtig, offen über die Situation zu sprechen und Unsicherheiten schon zu Beginn zu klären.

2. Bitte um eine schriftliche Bestätigung

Wenn es zum Streitfall kommt, musst du als Bewerber/Arbeitnehmer beweisen können, dass ein Vertrag existiert. Die Last des Beweises musst also du tragen. Wenn dir jemand ein Stellenangebot unterbreitet, ist es deshalb wichtig, um eine schriftliche Bestätigung zu bitten, dass ein Vertrag existiert. Nur so kannst du dich zusätzlich absichern.

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Zusatztipp: Nimm die Zusage mit Genehmigung der anderen Vertragspartei auf. Beachte dabei, dass eine Aufzeichnung im Streifall nur gültig ist, wenn die Aufnahme nicht heimlich und nicht ohne Zusage des Gegenübers erfolgt. Auch wenn der mündliche Vertrag dann eindeutig zu hören ist, ist der Beweis als solcher nur gültig, wenn dein potenzieller Arbeitgeber von der Aufnahme wusste und zugestimmt hat.

Wie kann ich den Rückzug eines Stellenangebots verhindern?

Schon während des Bewerbungsgesprächs können Jobsuchende sicherstellen, dass alle Formalitäten geklärt werden, die zum Arbeitsvertrag gehören. Wichtig ist, sich zu erkundigen, welche Einstellungspraxis Unternehmen verfolgen und ob es in der Vergangenheit häufiger zu Rückziehern kam. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, können Bewerber solche Praktiken heute ganz einfach online „nachverfolgen“. Denn viele Unternehmen werden auf Arbeitgeberbewertungsplattformen bewertet. Negative Erfahrungen von Bewerbern und Arbeitnehmern können dort nachvollzogen werden.

Tipp: Berücksichtige, dass Bewertungen immer subjektiv sind. Nimm sie als Anlass, um dir ein „kleines“ Bild zu machen, aber stelle dennoch sicher, dass du unvoreingenommen genug bist, um die Erfahrung mit einem neuen Arbeitgeber selbst zu bewerten.

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Was kann ich tun, wenn ein Stellenangebot zurückgezogen wird?

Wenn du nicht beweisen kannst, dass es zu einem Arbeitsvertrag gekommen ist, ist nach einem zurückgezogenen Stellenangebot oft nichts mehr zu holen. Beachte aber: Manchmal kann ein Anwalt helfen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn du Anspruch auf Schadensersatz hast und gegen die Entscheidung vorgehen möchtest. In den meisten Fällen, in denen Jobkandidaten beispielsweise finanziellen Schaden nehmen, weil sie wegen der Zusage ihren bisherigen Job hingeschmissen haben, ist die Lage nicht immer ganz ausweglos. Es hilft deshalb, sich im Zweifelsfall professionell beraten zu lassen.

Fazit: Zurückgezogene Stellenangebote sind bitter – suche im Zweifelsfall Hilfe

In der Regel steckt hinter einem zurückgezogenen Stellenangebot keine böse Absicht, sondern ein nachvollziehbarer Grund. Für Jobsuchende ist das zwar hart. Dennoch ist das Verhalten von Unternehmen unter Umständen berechtigt, etwa, wenn Arbeitnehmer spezielle Anforderungen nicht erfüllen oder dem Unternehmen hinsichtlich des Images schaden.

Wenn es dich aber aus heiterem Himmel trifft, du für die neue Stelle schon umgezogen, deinen alten Job gekündigt und einen finanziellen Schaden erlitten hast, ist es wichtig, Schadensersatzansprüche zu prüfen. Hole dir hierfür am besten Hilfe von einem spezialisierten Anwalt – und das am besten zeitnah.

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Bildnachweis: Foto von Monstera/Pexels.com

Anne und Fred von arbeits-abc.de
Foto: Julia Funke

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