Die Probezeit (maximal 6 Monate) dient Arbeitnehmern und Arbeitgebern als Kennenlernphase. Passt es am Ende nicht, kann von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Wie Gekündigte aber mit einer solchen Enttäuschung umgehen, welche Sonderregelungen gelten und wie du die Kündigung bei der nächsten Bewerbung erklärst, erfährst du hier.

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Inhalt
1. Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?
2. Ist die Probezeit gesetzlich vorgeschrieben?
3. Kündigungsschutz und Sonderregelungen
4. „Hilfe!“ – Was tun bei einer Kündigung in der Probezeit?
5. Kündigungsgründe analysieren
6. Wie geht es nach der Kündigung weiter?
7. Exkurs: Die Geschichte vom Mann und dem Pferd
8. Bewerbung nach der Kündigung in der Probezeit
9. Aus Fehlern lernen – Vorbereitung der nächsten Probezeit

Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?

Bei vielen Arbeitsverträgen in Deutschland wird eine Probezeit vereinbart. Es handelt sich hierbei um einen Zeitraum, in welchem sowohl Arbeitgeber als auch -nehmer die Chance haben, erst einmal zu prüfen, ob die Zusammenarbeit überhaupt funktioniert.

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Beide Seiten genießen in dieser Zeit einen gelockerten Kündigungsschutz. Für dich als Arbeitnehmer bedeutet dies, dass du, solltest du dich bei der neuen Arbeitsstelle nicht wohlfühlen, mit einer Frist von gerade einmal zwei Wochen kündigen kannst. Ebenso verhält es sich andersherum: Sollte der Arbeitgeber mit deiner Leistung nicht zufrieden sein oder aber es treten unerwartete betriebliche Gründe auf, die ihn zur Kündigung veranlassen, kann er dich bis zum letzten Tag der Probezeit mit einer Frist von nur zwei Wochen entlassen.

Sozialplan? Abfindungszahlung? Pustekuchen! Die Probezeit ist daher für beide Seiten Chance und Risiko zugleich. Experten schätzen die Zahl der in der Probezeit gescheiterten Arbeitsverhältnisse auf rund 20 bis 25 Prozent.

Ist die Probezeit gesetzlich vorgeschrieben?

Die Probezeit ist gemäß §662 Abs. 3 BGB eine freiwillige Vereinbarung, von der aber der Großteil aller Arbeitgeber in Deutschland Gebrauch macht. Sie dauert höchstens sechs Monate, je nach Vertragsklauseln kann auch eine kürzere Probezeit festgelegt werden.

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Nach diesem halben Jahr greift das Kündigungsschutzgesetz, selbst dann, wenn im Arbeitsvertrag eine längere Probezeit vereinbart sein sollte. Auch eine Verkürzung der Kündigungsfrist während der Probezeit ist nicht möglich. Die 14 Tage sind hierbei aber als Minimum zu verstehen, eine längere Kündigungsfrist während der Probe kann durchaus im Arbeitsvertrag vereinbart werden.

Kündigungsschutz und Sonderregellungen

Ausnahme: In Sonderfällen kann selbst in der Probezeit der gesetzliche Kündigungsschutz greifen, zum Beispiel bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung. Gesonderte Bedingungen gelten zudem in Ausbildungsverhältnissen. Unwirksam sind Kündigungen in der Probezeit weiterhin auch dann, wenn sie zu sogenannten „Unzeiten“ oder aus diskriminierenden Gründen ausgesprochen werden.

„Hilfe!“ – Was tun bei einer Kündigung in der Probezeit?

Auch, wenn die meisten Arbeitnehmer um den fehlenden Kündigungsschutz in der Probezeit wissen, ist es dennoch stets ein Schock, wenn tatsächlich die Kündigungserklärung im Briefkasten liegt. Es stehen meist Fragen im Raum, wie

  • War ich nicht gut genug?
  • Wieso habe ich versagt?
  • Was soll ich jetzt machen?
  • Nimmt mich ein anderer Arbeitgeber nun überhaupt noch?
  • Soll ich die Kündigung in meiner nächsten Bewerbung lieber verschweigen?
  • u. v. m.

Erst einmal ist es wichtig, dass du die Kündigung nicht als persönliches Scheitern bewertest, sondern in erster Linie haben der Arbeitgeber beziehungsweise die Stelle und du nicht zusammengepasst. Das ist nicht ungewöhnlich. Wie bereits erwähnt, scheitern knapp ein Viertel aller Arbeitsverhältnisse in der Probezeit.

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Anstatt also in Selbstzweifeln oder Selbstmitleid zu versinken, solltest du die Gründe für die Kündigung identifizieren, für die Zukunft wichtige Lehren ziehen und sich dann wieder aufs Pferd schwingen und neue Bewerbungen schreiben. Wie genau du dabei vorgehst, möchten wir dir erläutern.

Kündigungsgründe analysieren und die Probezeit Revue passieren lassen

Natürlich darfst du erst einmal geschockt sein, traurig oder wütend. Lass die Emotionen aber privat raus, zum Beispiel beim Boxen oder Joggen, auf keinen Fall aber am Arbeitgeber. Dieser könnte schließlich der beste Freund des Personalers sein, bei welchem du dich als nächstes bewirbst. Wichtig ist daher, dass du im Fall einer Kündigung konstruktiv vorgehst und die Gründe analysierst. Hierfür kannst du natürlich das Vier-Augen-Gespräch mit deinem Vorgesetzten suchen und in professioneller Atmosphäre nach den Kündigungsgründen fragen.

Unsere Tipps für das Kündigungsgespräch lauten:

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  • Tritt zurückhaltend und bescheiden, niemals aber als Opfer oder Bittsteller auf.
  • Zeige Kritikfähigkeit und Einsicht.
  • Versuche niemals deinen Kollegen oder sogar dem Vorgesetzten selbst die Schuld in die Schuhe zu schieben.
  • Bleibe sachlich und gehe niemals auf eine persönliche Ebene über.
  • Bringe gerne auch deine Enttäuschung zum Ausdruck, ohne aber in Vorwürfen zu versinken.
  • Frage nach konstruktiven Verbesserungsvorschlägen oder Tipps für deinen weiteren Werdegang.
  • Verabschiede dich höflich und mit der Bitte um ein einfaches Arbeitszeugnis (qualifizierte Arbeitszeugnisse in der Probezeit sind unüblich).

Solltest du nicht die Chance auf ein solches Gespräch haben oder du erhältst nicht alle Antworten auf deine Fragen, gilt es, sich in Selbstreflexion zu üben:

  • Kam die Kündigung wirklich überraschend für dich?
  • Welche Warnzeichen für eine drohende Kündigung gab es vorab?
  • An welcher Stelle hast du eventuell Fehler gemacht oder ein falsches Verhalten an den Tag gelegt?
  • Was kannst du aus dieser Erfahrung lernen?
  • Woran musst du persönlich oder im Bereich deiner Kompetenzen unbedingt arbeiten?
  • Welche Perspektiven ergeben sich nun für dich?

Klar ist es schmerzhaft, sich Fehler eingestehen zu müssen und natürlich suchst du lieber die Schuld bei den egoistischen Kollegen oder dem Chef, der dich gefühlt ohnehin von Anfang an auf dem Kieker hatte. Doch nur, wenn du die Erfahrung objektiv bewertest, Fehler identifizierst und für die Zukunft ausmerzen kannst, kommst du beruflich weiter und kannst einen dementsprechenden Karriereknick im Nachhinein als positive Erfahrung bewerten – und im Vorstellungsgespräch als eine solche verkaufen.

Niederlagen gehören nun einmal zum (Berufs-) Leben. Doch versuche es positiv zu sehen: Diese bringen dich persönlich und fachlich deutlich weiter als Erfolgserlebnisse und vielleicht ist die unerwartete Wendung ja im Nachhinein der größte Glücksfall deines Lebens.

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Wie geht es nach der Kündigung weiter?

So manches Mal wartet nämlich direkt hinter der nächsten Ecke dein wahrer Traumjob. Also schnapp dir Papier und Stift (oder natürlich den Laptop) und schreibe munter neue Bewerbungen. Dies ist allerdings nur eine von vielen Möglichkeiten:

  • Sollte die Kündigung aus fachlichen Mängeln resultieren, könntest du zum Beispiel eine Fort- oder Weiterbildung in dem betreffenden Bereich machen und dadurch die dir fehlenden Hard oder Soft Skills erwerben.
  • Hat der Arbeitgeber dich gekündigt, da du immer wieder aufgrund einer körperlichen oder psychischen Erkrankung ausgefallen bist? Dann nutze die freie Zeit nun erst einmal, um dich auszukurieren oder dich in eine entsprechende Behandlung zu begeben.
  • Vielleicht war der Job aber auch einfach nicht das Richtige für dich und dann kam eines zum anderen: Mangelnde Motivation, mittelmäßige Leistung, Unzufriedenheit beim Arbeitgeber, Kündigung…Stelle dir dann doch einmal die Frage: Ist dieser Beruf überhaupt das Richtige für mich? Oder soll ich mich vielleicht an eine berufliche Neuorientierung, Umschulung oder sogar den Sprung in die Selbstständigkeit wagen?

Du siehst: Eine Kündigung ist immer auch ein Zeichen, dass die jeweilige Arbeitssituation für dich zumindest momentan nicht die richtige war. Es liegt nun an dir, das Zeichen richtig zu deuten und daraus für sich die richtigen Schlüsse zu ziehen. Wo auch immer dich dein Weg hinführt: Ob die Kündigung schlussendlich wirklich so ein Desaster war oder vielleicht sogar das größte Glück in deinem Leben, solltest du stets erst rückwirkend bewerten. Hierzu eine kleine Geschichte aus dem Zen-Buddhismus:

Exkurs: Die Geschichte vom Mann und dem Pferd

Im alten China lebte ein Mann, der nicht sehr viel mehr besaß als ein Pferd.
Eines Tages lief das Pferd davon.
„Welch Unglück!“, bedauerten ihn die Dorfbewohner.
Der Mann aber entgegnete nur: „Man wird sehen…“

Nur wenige Tage später kam das Pferd zurück.
Doch es war nicht alleine, es brachte eine ganze Herde gesunder und starker Wildpferde mit sich.
„Welch ein Glück!“, riefen die Dorfbewohner.
Der Mann entgegnete wiederum: „Man wird sehen…“

Kurze Zeit später brach sich der Sohn des Mannes beim Versuch, eines der Pferde einzureiten, das Bein.
„Welch Unglück!“, hörte man die Dorfbewohner erneut sagen.
Der Mann hingegen sagte: „Man wird sehen…“

Als schließlich der Kaiser in den Krieg zog, schickte er seine Soldaten, alle jungen Männer zu rekrutieren.
Der Sohn jedoch, durfte aufgrund des gebrochenen Beines bei dem Mann bleiben.
„Welch ein Glück!“, beneideten ihn die anderen Dorfbewohner.
Der Mann aber sagte: „Ist es Glück oder Unglück? Man weiß es nie! Man wird sehen…“

Bewerbung nach der Kündigung in der Probezeit

Also lass dich nicht entmutigen und schwingen auch du dich wieder auf das Pferd. Früher oder später wirst du dich vermutlich wieder auf eine neue Stelle bewerben – es sei denn, du hast dich für die Selbstständigkeit, eine Frührente o.ä. entschieden – und da kommen einige Fragen auf:

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  • Musst du die Kündigung in der Bewerbung erwähnen?
  • Solltest du die Kündigungsgründe schildern?
  • Hat der Personaler das Recht darauf zu wissen, ob du als Arbeitnehmer gekündigt hast oder wurdest?

Wir haben dir in Kürze das Wichtigste zur Bewerbung nach der Kündigung in der Probezeit zusammengetragen:

Frage 1: Musst du die Kündigung in der Probezeit bei der Bewerbung erwähnen?

Nein! Prinzipiell gibt es keine Verpflichtung dazu, dass du die kurze Anstellung sowie die zugehörige Kündigung in der Probezeit in der Bewerbung oder auch im Vorstellungsgespräch erwähnst. Lügen allerdings, darfst du im Bewerbungsprozess nicht (außer bei unerlaubten Fragen im Bewerbungsgespräch).

Das bedeutet: Möchtest du die Kündigung verschweigen, ergibt sich eventuell eine Lücke in deinem Lebenslauf. Wie du mit dieser umgehen kannst, erklären wir dir im Artikel „Lücken im Lebenslauf: Richtige und kreative Erklärungen“.

Unser Tipp lautet: Bei einer Kündigung nach zwei oder weniger Monaten, kannst du das Arbeitsverhältnis getrost verschweigen. Ging die Probezeit länger, solltest du Lücken im Lebenslauf unbedingt vermeiden. Kannst du diesen Zeitraum also nicht anderweitig sinnvoll und ehrlich füllen, nimm die Probezeit lieber in die Bewerbung mit auf, allerdings ausschließlich im Lebenslauf. Im Anschreiben hat sie nichts verloren. Weitere Erläuterungen kannst du dir für das Vorstellungsgespräch aufsparen.

Frage 2: Muss ich im Bewerbungsgespräch die Kündigungsgründe darlegen?

Natürlich darfst du auf die Frage nach der Lücke im Lebenslauf oder den Gründen für deine kurze Beschäftigung nicht lügen. Allerdings gilt es auch nicht, dem Personaler deine Erfahrung mit allen pikanten Details zu schildern. Mache dir bewusst, was dein Gegenüber wirklich interessiert. Dies sind nämlich vor allem zwei Dinge:

  1. Habe ich etwas übersehen, das gegen die Einstellung dieses Bewerbers spricht?
  2. Hat der Bewerber aus der Kündigung gelernt und wird er die Fehler in Zukunft vermeiden?

Es hilft daher weder dir noch deinem Gesprächspartner, wenn du nun über deine ehemaligen Kollegen herziehst oder dem Vorgesetzten die Schuld an der Kündigung gibst.

Im Gegenteil: So hinterlässt du einen unprofessionellen und unreifen Eindruck. Schilder hingegen in Kürze, weshalb die Stelle und du nicht zusammengepasst haben, zeige Kritikfähigkeit und Professionalität und stelle heraus, was du aus dieser Erfahrung gelernt hast und wieso Selbiges bei dem neuen Unternehmen garantiert nicht wieder passieren wird. So könnte es doch sein, dass

  • die Aufgabengebiete völlig anders waren als erwartet beziehungsweise in der Stellenanzeige beschrieben und daher überhaupt nicht zu deinen Kompetenzen passten.
  • Du dich nicht mit der Unternehmenskultur identifizieren konntest und dich im Betriebsklima unwohl gefühlt hast.
  • Du für dich gemerkt hast, dass dieser Beruf nicht die richtige Wahl war und du deshalb zum jetzigen Beruf umgeschult hast.

Mehr dazu liest du hier: Kündigungsgründe im Bewerbungsgespräch erklären.

Aus Fehlern lernen – Vorbereitung der nächsten Probezeit

Während sich eine Kündigung in der Probezeit in der Bewerbung noch vertuschen oder zumindest durch geschicktes Selbstmarketing ausmerzen lässt, sollte dir das natürlich kein zweites Mal passieren. Dann nämlich liegt die Vermutung für den Personaler nahe, dass das Problem doch bei dir liegt und nicht bei dem jeweiligen Arbeitgeber. Es gilt daher, die nächste Probezeit gründlich vorzubereiten und aus den Fehlern, die zur Kündigung geführt haben, zu lernen.

„Ein Fehler ist erst dann ein Fehler, wenn Sie ihn zweimal machen“

, so lautet ein bekanntes Sprichwort. Das bedeutet einerseits, dass du nur einen Job annehmen solltest, bei welchem du länger als lediglich über die Dauer der Probezeit hinweg bleiben möchtest. Du weist ja nun hoffentlich ein wenig besser, welche Tätigkeiten dir liegen oder wann deine Menschenkenntnis Alarm schlägt. Höre bei der Entscheidung auch auf dein Bauchgefühl.

Andererseits solltest natürlich dein Bestes geben, Professionalität an den Tag legen und mögliche Missverständnisse oder Konflikte frühzeitig ansprechen sowie beheben. Dann kann in der Probezeit eigentlich nichts mehr schiefgehen.

Welche Erfahrungen hast du mit der Probezeit oder einer Kündigung in der Probezeit gemacht? Und welche Tipps kannst du dadurch unseren Lesern für die Bewerbung nach einer Kündigung in der Probezeit mit auf den Weg geben? Wir freuen uns auf deine Anregungen in den Kommentaren, bedanken uns und wünschen dir viel Erfolg in deiner nächsten Probezeit.

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